Gericht: Covid-infizierter Vizeleutnant meldete sich zum Dienst

Vorarlberg / 24.06.2021 • 17:00 Uhr
Gericht: Covid-infizierter Vizeleutnant meldete sich zum Dienst
Der 61-jährige Bundesheer-Angehörige wurde im Rahmen einer Diversion mit einer Geldbuße in Höhe von 1000 Euro belegt. VN/GS

Angeklagter Berufssoldat sagt, er sei damals von einer Erkältung ausgegangen.

Feldkirch Es mag wohl sein, dass Erkältungen im rauen Soldatenalltag keine Seltenheit sind. An jenem Tag im Dezember schätzte der Vizeleutnant seine plötzlichen Beschwerden wie Husten und Schnupfen allerdings völlig falsch ein. Der damals noch Ahnungslose trug das Covid19-Virus in sich, als er seinen Dienst in der Bregenzer Bilgerikaserne antrat. Und das auch noch ohne Maske.

Mittlerweile ist er zwar genesen, doch eine Spätfolge wirkte sich mit einer Anklage seitens der Staatsanwaltschaft aus. Wegen „vorsätzlicher Gefährdung anderer Personen durch übertragbare Krankheiten“.

Der von Rechtsanwalt Bertram Grass vertretene Angeklagte bekennt sich am Landesgericht Feldkirch jedoch nicht schuldig. „Ich ging an jenem Tag von einer Erkältung aus. Erkältungserscheinungen habe ich öfter“, rechtfertigt er sich vor Richter Richard Gschwenter.

Positiver Covid-Schnelltest

Als es im Laufe des Tages damals noch mehr in seinem Hals zu rumoren begann, meldete der Unteroffizier seine Beschwerden dem unmittelbaren Vorgesetzten. Der Covid-Beauftragte der Kaserne wurde informiert. Zunächst ging es jedoch ans Fiebermessen. Im Wachzimmer steht ein entsprechendes Thermometer zur Verfügung. Es zeigte beim Vizeleutnant 37,3 Grad an. Nichts Besonderes für den Unteroffizier. „Ich bin früher schon mit 39 Grad Fieber in die Kaserne gegangen“, sagt er. Ein anschließend durchgeführter Covid-Schnelltest bestätigte allerdings das Unerwartete: Der Vizeleutnant war infiziert.

Auch wenn er mit mehreren Kameraden in Kontakt getreten sei, habe er niemanden angesteckt, beteuert er: „Weder Soldaten noch Mitglieder meiner Familie.“ Wo er die Infektion aufgefangen habe, kann er sich nur mit Mutmaßungen erklären: „Möglicherweise im Zug oder im Lebensmittelgeschäft, wo ich einkaufen gehe.“

Diversion

Auch Richter Geschwenter sieht beim Beschuldigten keinen Vorsatz gegeben: „Es ist ein Unterschied, ob man bewusst mit einem positiven Covid-Bescheid unter die Leute geht, oder wie in diesem Fall nichts von der Infektion wusste.“ Er sieht von einer Verurteilung ab und schlägt eine Diversion (außergerichtlicher Tatausgleich) in Form einer Geldbuße von 1000 Euro vor. Der Soldat ist einverstanden, Staatsanwalt und Verteidigung geben keine Erklärung ab.