Gericht: Attacke mit Baseballschläger in Lokal

Vorarlberg / 03.08.2021 • 18:05 Uhr
Gericht: Attacke mit Baseballschläger in Lokal
In seiner Wut hatte der Angeklagte auf einen Falschen eingeschlagen. Eckert

Vorbestrafter geriet wegen mutmaßlicher sexueller Übergriffe auf Schwester außer Kontrolle.

Feldkirch Erst im Februar dieses Jahres wurde ein 25-jähriger Afghane in Wien verurteilt. Zwei Monate später geriet der junge Mann schon wieder außer Kontrolle. Und zwar wegen irgendwelcher Gerüchte, von denen er nicht einmal wusste, ob überhaupt etwas an der Sache dran war. Der junge Arbeiter war der Meinung, seine Schwester sei vom Betreiber eines Feldkircher Innenstadtlokals sexuell bedrängt worden. Da fuhr der heißblütige Mann los, im Gepäck seinen Baseballschläger, den er einst als Geschenk bekommen hatte. Er wollte den mutmaßlichen Sexualtäter zur Rede stellen. Doch der 25-Jährige hatte Pech, der Gesuchte war gar nicht im Lokal. Dafür bekam ein völlig Unschuldiger den Zorn und die Empörung des Angeklagten zu spüren.

Glück gehabt

Ein Angestellter, der gerade damit beschäftigt war, Speisen vorzubereiten, teilte dem 25-Jährigen mit, dass der Chef nicht da sei. Der Wutentbrannte schlug dem Mann mit dem Baseballschläger gegen den Kopf. Außerdem gab er ihm noch eine Ohrfeige. Passiert ist bei diesem Angriff nicht allzu viel, der Angreifer hatte nicht mit Wucht ausgeholt, sondern seinem Opfer aus kurzer Distanz auf den Kopf geschlagen. Eine Schädelprellung war die Folge. Der Heißläufer entschuldigte sich umgehend, und der Geschädigte will auch kein Geld, offenbar ist die Sache nun bereinigt. Bei dem ganzen Aufruhr wurde jedoch die Polizei gerufen, Verwandte mischten sich auch noch ein, Anzeige wurde erstattet. Es wurde zum Fall für das Landesgericht Feldkirch.

3000 Euro Geldstrafe

Zudem hatte der Afghane mit seinem Baseballschläger damals noch eine Seitentüre des Feldkircher Gebäudes beschädigt. Angeklagt waren ursprünglich über 5000 Euro Schaden. Doch die Türe, die nun zur Gänze ausgetauscht wurde, war alt, hatte erhebliche Gebrauchsspuren und somit ergibt der Zeitwert einen deutlich geringeren Schadensbetrag. „Mein Mandant war geständig und hat für die Türe bereits 500 Euro Schadenersatz geleistet“, führt Verteidiger Thomas Raneburger in seinem Schlussplädoyer beim Prozess an. Der Arbeiter wird zu 3000 Euro Strafe verurteilt. Das vor allem deshalb, weil er so rasch nach seiner ersten Verurteilung in Wien in Vorarlberg nun schon wieder straffällig wurde. Dass er von der ersten Vorstrafe sieben Monate Bewährungsstrafe offen hat, war ihm keine Warnung. Nun muss der Verurteilte aufpassen, denn er hat zwei Vorstrafen. Reißt er sich nicht zusammen, muss er sieben Monate ins Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.