Bezirksgericht: Mit dem Drink einen „Bauchschuss“ verpasst

Rabiater Lokalgast durch gerichtsmedizinisches Gutachten der Körperverletzung überführt.
Dornbirn War es Eifersucht, Trunkenheit oder ausufernde Aggression? Oder war von allem davon etwas mit im Spiel? Ein Blick auf das tumultartige Geschehen an jenem Abend in einem Dornbirner Lokal lässt dies durchaus vermuten. Ein 29-jähriger Vorarlberger, dessen 32-jährige Freundin zu später Stunde schon „recht lustig beinander“ war und nicht nur ihm, sondern auch jedem anderen Anwesenden ein hübsches Lächeln schenkte, griff plötzlich zu einem Glas, gefüllt mit G`spritzten“, und schleuderte es gegen eine Menschentraube hinter dem Tresen.
Glassplitter im Bauch
Manche schilderten später vor Gericht, dass sie nach der Wurfattacke „pflatschnass von oben bis unten“ gewesen seien. Bei einem weiteren Gast rann das Blut. Splitter des zertrümmerten Glases hatten ihn in den Bauch getroffen.
Angeklagt wegen des Vergehens der Körperverletzung, stritt der 29-jährige Glasschleuderer bei einer ersten Verhandlung am Bezirksgericht Dornbirn vehement ab, den G’pritzten in die Menge geworfen zu haben. „Und zwar schon gar nicht absichtlich und gezielt. Es ist mir höchstens aus der Hand gerutscht“, beteuerte er.
Schlussendlich geständig
Auf diesem Standpunkt beharrte der Beschuldigte eisern. Um ihn zu untermauern, erklärte er sich über seine Verteidigerin Olivia Lerch sogar bereit, ein gerichtsmedizinisches Gutachten anzufordern. Nun zeigte sich auf faszinierende Weise, wie Expertenarbeit auch abseits des tatsächlichen Geschehens Licht ins Dunkel bringen kann. So stellte der Gerichtsmediziner nach Abwägung aller untersuchten Spuren und Gesichtspunkte fest, dass der 29-Jährige tatsächlich das Glas mit seiner Hand geworfen haben musste.
So viel Professionalität imponierte auch dem Beschuldigten selbst. Schlussendlich gesteht er bei der abschließenden Verhandlung ein, dass er sich nicht mehr an den Vorfall erinnern konnte. Nur so viel: „Dann wird es wohl doch so gewesen sein. Aber ich wollte niemanden verletzen, es tut mir leid.“
1220 Euro Geldstrafe
Richterin Lisa Bosch spricht den 29-Jährigen im Sinne der Anklage schuldig. Er wird zu einer Geldstrafe in der Höhe von 1120 Euro verurteilt. Als mildernd wird die damals eingeschränkte Dispositionsfähigkeit (Aufregung, Alkohol) des Beschuldigten bewertet. Weder der Verurteilte, die Anklagevertreterin noch Verteidigerin Lerch haben gegen das Urteil Einwände. Es ist somit rechtskräftig.