Bezirksgericht Bregenz: Maskenverweigerin klagte Arzt wegen Körperverletzung

Patientin, die Mediziner anzeigte, am Bezirksgericht Bregenz wegen Verleumdung verurteilt.
Bregenz Es trug sich in einer Vorarlberger Ordination am 8. März dieses Jahres zu. Es war gerade Weltfrauentag. Eine Patientin fand sich zur Behandlung durch einen Mediziner ein. Doch der Facharzt schien wohl nicht der Arzt zu sein, dem diese Frau vertraute.
Jedenfalls leistete sie dem gutgemeinten Rat des Heilkundigen, Covid-bedingt eine Maske anzulegen, keine Folge. Schließlich wurde aus der ärztlichen Empfehlung eine deutliche Aufforderung.
Doch auch diese erwies sich als zwecklos. Die Frau weigerte sich partout, diese „lästige Larve“ anzulegen.
„Außerdem lasse ich mir gerade am Weltfrauentag von keinem Mann sagen, was ich zu tun habe!“, unterstrich sie damals ihre konsequent trotzige Verweigerung. Die ohnehin schon erhitzte Situation eskalierte schließlich damit, dass die Patientin die Ordination verließ und dabei herumschrie: „Habt Ihr gesehen, wie der Doktor mich angegriffen und verletzt hat?“
“Außerdem lasse ich mir gerade am Weltfrauentag von keinem Mann sagen, was ich zu tun habe!“
Die Beschuldigte
Verfahren am Hals
Die Frau schien von tiefster Empörung ergriffen. Sie rannte zur Bürgermeisterin, zur Polizei und Staatsanwaltschaft. Einzig nur mit dem Ziel vor Augen, den Arzt wegen Körperverletzung zu klagen.
Ihre Hartnäckigkeit führte schlussendlich sogar zum Erfolg. Gegen den betreffenden Mediziner wurde ein Verfahren eingeleitet. Der Arzt sah sich gezwungen, einen Anwalt zu konsultieren.
Doch schon bald sollte sich zeigen, wie abstrus die Vorwürfe der Patientin waren. Von irgendwelchen körperlichen Attacken seitens des Mediziners konnte keine Rede sein. Es erwies sich vielmehr, dass die Frau den Arzt zu Unrecht belastet hatte. Was das angebliche Opfer dann zuletzt auch selbst einräumte.

„Psychisch angeschlagen“
Das Verfahren gegen den Mediziner wurde eingestellt, die Frau hingegen wegen Verleumdung angeklagt. Sie sollte sich deswegen am Bezirksgericht Bregenz verantworten. Doch statt der Angeklagten selbst erschien bei der Verhandlung nur ihr Rechtsanwalt Manuel Dietrich, der die Abwesenheit seiner Mandantin mit der Begründung entschuldigte: „Sie ist psychisch angeschlagen.“ In der äußerst sensiblen Emotionalität der Frau soll auch ihre Vorgangsweise gewurzelt haben. Mit Argumentationen wie „Es geschah in der Hitze des Gefechts“, „besondere Konstellation der Situation“, „psychische Vorbelastung der Mandantin“ und „sonstige Unbescholtenheit“ strebte der Anwalt ein mildes Urteil an.

Teilbedingte Geldstrafe
Richter Christian Röthlin verurteilte die Beschuldigte in Abwesenheit wegen des Vergehens der Verleumdung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je zwölf Euro (960 Euro), drei Viertel davon auf Bewährung. Anwalt Dietrich erbat drei Tage Bedenkzeit.