Zur Schneiderin, aber nicht in die Boutique: Wer trotz des Lockdowns offen hat

Von Solarium bis Christbaumverkauf: Nicht alles hat derzeit geschlossen.
Von Mirijam Haller und Matthias Rauch (VN)
Schwarzach Österreich befindet sich seit dieser Woche erneut im Lockdown. Alle Geschäfte außer Grundversorgern wie Supermärkten, Apotheken, Drogerien, Bäckereien, Trafiken oder Tankstellen bleiben bis 13. Dezember geschlossen. Auch Restaurants und Lokale sind zu. Sie dürfen nur Take-away anbieten.
Anders als in den bisherigen Lockdowns gibt es eine lange Liste von Ausnahmeregeln für bestimmte Betriebe. So können zum Beispiel neu angefertigte Kleidungsstücke im Lockdown bei Kleidermacherinnen und -machern gekauft werden. Diese sind nämlich als nicht-körpernahe Dienstleister eingestuft. Neben Reparaturen und Änderungen bei Schneidereien ist auch das Reinigen von Textilien erlaubt. Eine weitere Ausnahme stellen Solarien dar. Kundinnen und Kunden müssen im Lockdown nicht auf ihren Besuch verzichten, denn diese zählen nicht zu den körpernahen Dienstleistern. Für Besucher und Besucherinnen gilt die FFP2-Maskenpflicht und die 2G-Regel.
Beratungsdienstleistungen
Online oder telefonisch bestellen und vor Ort abholen (click-and-collect) ist übrigens im gesamten Handel erlaubt. Anders als in den bisherigen Lockdowns dürfen auch Beratungsdienstleistungen für geimpfte und genesene Kundinnen gemacht werden. Dies gilt etwa für Handwerks- und Gewerbebetriebe.






WELCHE HANDWERKER KUNDEN MIT 2G-NACHWEIS UND GEGEBENENFALLS MASKE BERATEN DÜRFEN:

