Honorarkosten ums Zehnfache überhöht? Pensionistin klagt Anwalt

Vorarlberg / 24.03.2022 • 19:30 Uhr
Honorarkosten ums Zehnfache überhöht? Pensionistin klagt Anwalt
Eine 82-jährige Pensionistin klagt einen Vorarlberger Rechtsanwalt zivilrechtlich wegen angeblich unrechtmäßiger Kostenaufstellung. Vn/gs

Vorarlberger Advokat soll 82-Jähriger im Streitfall um ein Wohnungsgebrauchsrecht weit überhöhte Kosten verrechnet haben.

feldkirch Wenn sie nicht aus ihrem vererbten Elternhaus ausziehe, bringe man in den dortigen Wohnungen Leasingarbeiter unter. Das war die Drohung, mit der eine nunmehr 82-jährige Vorarlbergerin von einer nahen Verwandten konfrontiert wurde. Die Pensionistin konsultierte daraufhin einen Rechtsanwalt.

Verzicht vereinbart

Mit Hilfe dieses Anwalts wurde ein Verzicht seitens der Rentnerin auf ihr Wohnungsgebrauchsrecht vereinbart. Dafür erstritt der Vorarlberger Advokat für die Frau einen Betrag von 100.000 Euro. Gleichzeitig unterbreitete derselbe Anwalt seiner Mandantin das Angebot, in ein Haus, dessen Eigentümer er selbst ist, als Hauptmieterin einzuziehen. So weit, so gut.

Kostenexplosion

Schließlich aber sollte die neue „Option“ für die Pensionistin in einer Kostenexplosion enden. Kaution, Mieten, vor allem aber die Anwaltskosten im Streit um das Wohnungsgebrauchsrecht, der allein beinahe 40.000 Euro verschlang, waren für die betagte Frau nicht mehr zu bewältigen. Von den 100.000 Euro blieben schlussendlich nur noch 27.000 Euro übrig. Schlussendlich zog die 82-Jährige in ein betreutes Wohnheim, wo sie heute lebt.

Erwachsenenvertretung

Die in juristischen Belangen völlig unerfahrene Pensionistin fühlte sich vom Rechtsanwalt hintergangen. Deshalb konsultierte sie eine weitere Vorarlberger Anwaltskanzlei, die ihre Interessen im Rahmen einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung nun zivilrechtlich in Form einer Klage am Landesgericht Feldkirch vertritt. Ihr neuer Rechtsbeistand ist der Meinung, dass die Honorarkosten im Streitfall ums Wohnungsgebrauchsrecht vom vorherigen Anwalt um nicht weniger als zehnfach überhöht verrechnet worden sind.

Gutachten in Auftrag

Der beklagte Anwalt bestreitet unrechtmäßiges Vorgehen. Nun soll auf Veranlassung des Landesgerichts Feldkirch ein schriftliches Gutachten, entweder ausgefertigt von der Rechtsanwaltskammer oder einem Tiroler Advokaten, die Rechtmäßigkeit der Honorarnote klären.