Ungewöhnliche Weihnachtsüberraschung im Citytunnel

Vorarlberg / 11.04.2022 • 18:30 Uhr
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41-jähriger Syrer wegen Schlepperei verurteilt, fünfköpfige Gruppe verirrte sich in Bregenz.

Feldkirch Die Tunnelüberwachung dürfte nicht schlecht gestaunt haben, als sie am Weihnachtsabend 2020 zu später Stunde fünf Personen im Bregenzer Citytunnel spazieren sah. Die Polizei rückte aus und ging der Sache nach. Ein 41-jähriger Asylant hatte vier Landsleute gegen Entgelt von Wien nach Vorarlberg gebracht. Von dort aus sollte es nach Deutschland gehen, von dort wiederum weiter in andere Länder wie Schweden oder Holland, wo die Flüchtlinge Verwandte haben. Gereist sind die Syrer mit dem Zug, aufgrund von fehlenden Sprach- und Ortskenntnissen sollte der 41-Jährige sie begleiten. Dessen Ortskenntnisse erwiesen sich schlussendlich als eher bescheiden. Landete die Gruppe doch im City Tunnel statt in Lindau. „Ich dachte, es gibt in Bregenz noch einen zweiten Bahnhof“, gibt der Angeklagte an einer Stelle zu Protokoll.

Heilige Nacht bewusst gewählt

Richter Martin Mitteregger hört mehrere Stunden die verschiedenen und völlig widersprüchlichen Versionen von Schlepper und Geschleppten an. Die Geschleppten beteuern, nichts bezahlt zu haben. Ihr Landsmann sei nur freundlich gewesen. Während sie behaupten, ihn rein zufällig am Wiener Westbahnhof getroffen zu haben, sagt der Angeklagte, ein Bekannter habe ihn gebeten, die Gruppe freundlicherweise zu begleiten. „Weil man das so mache unter Flüchtlingen, einer hilft dem anderen“, sagt der fünffache Familienvater. Heiligabend, so ist der Richter überzeugt, habe man bewusst als Reisetermin gewählt. Da ist üblicherweise wenig los, alle wollen nur nach Hause, strenge Kontrollen sind eher unwahrscheinlich.

Ziemlich unglaubwürdig

„Die Geschichten stinken zum Himmel“, fasst der Richter in seiner Begründung kurz zusammen. Jeder erzählt etwas anderes. Vor der Polizei sprachen noch alle Zeugen von „Schlepper“, im Prozess geht es nur um Freundschaft und Hilfsbereitschaft. Auch wenn klar ist, dass der 41-Jährige nur ein kleiner Fisch und kein professioneller Schlepper ist, man kauft ihm nicht ab, dass seine „Begleitung“ unentgeltlich war, weshalb 400 Euro für verfallen erklärt werden. „Alles andere wäre völlig lebensfremd“, heißt es im Urteil. Der Mann war wegen kinderpornografischer Darstellung zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden, weshalb jetzt noch eine Zusatzstrafe wegen Schlepperei verhängt wird. Diese beträgt zehn Monate unbedingte Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.