Bald neu per Gesetz: Radfahren gegen die Einbahn erwünscht

Vorarlberg / 05.05.2022 • 14:30 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Bald neu per Gesetz: Radfahren gegen die Einbahn erwünscht
Im Rahmen der StVO-Novelle wird sich für Radfahrer einiges ändern, im positiven Sinne, so der Verkehrsclub Österreich. APA

Aktuelle Straßenverkehrsnovelle soll mehr Sicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger bringen.

schwarzach, Wien Drei Viertel der Vorarlberger nutzen das Fahrrad zumindest gelegentlich, die Hälfte der Vorarlberger Bevölkerung sogar häufig, weist der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) auf Daten der Statistik Austria hin. Für sie bringt die aktuell präsentierte StVO-Novelle Verbesserungen und mehr Sicherheit

Geschehen wird dies durch den klar definierten Mindestabstand für Kraftfahrzeuge beim Überholen von Radfahrenden, den Grünpfeil für das Rechtsabbiegen und die verstärkte Öffnung von Einbahnen für das Radfahren. Positiv sind zudem die Verbesserungen für Fußgänger, betont der VCÖ, wie fußgängerfreundlichere Ampelschaltungen, mehr Sicherheit bei Haltestellen und Erleichterungen für die Einführung von Schulstraßen.

„Längst überfälliger Schritt“

„Mit dieser StVO-Novelle bekommt Österreich endlich Regelungen, die in anderen europäischen Staaten schon lange gang und gäbe sind. Ein längst überfälliger Schritt, weil in Zeiten der Klimakrise und des zunehmenden Bewegungsmangels die aktive Mobilität nicht behindert, sondern gefördert werden muss“, stellt VCÖ-Experte Michael Schwendinger fest.

Bald neu per Gesetz: Radfahren gegen die Einbahn erwünscht
Die gravierendsten Neuheiten in einer Grafik zusammengefasst.

Die Veränderungen im Detail:

Klar definierter Mindestabstand:

Beim Überholen von Radfahrenden müssen Kraftfahrzeuge innerorts einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und außerorts von zwei Metern.

Einführung des Grünpfeils:

Gemeinden und Städte haben künftig die Möglichkeit, bei einzelnen Kreuzungen mittels dem neuen Verkehrsschild „Grünpfeil“ dem Radverkehr immer das Rechtsabbiegen zu erlauben. Die Radfahrenden haben gegenüber querenden Fußgängern Nachrang. „Dadurch müssen Radfahrende nicht länger neben Lkws im gefährlichen toten Winkel stehen“, informiert Schwendinger.

Radfahren gegen die Einbahn:

Der VCÖ wünscht und begrüßt die Beweislastumkehr als Vereinfachung für die Gemeinden und Städte. Bisher musste die Behörde begründen, dass es zulässig ist, eine Einbahn für den Radverkehr zu öffnen. Künftig sind Einbahnen mit einer Breite von mindestens vier Metern und Tempo 30 für den Radverkehr geöffnet, außer die Behörde begründet, dass dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist.

Nebeneinander fahren:

Künftig darf mit dem Fahrrad neben einem Kind gefahren werden (außer in Schienenstraßen), was für Eltern eine Erleichterung darstellt. Erwachsene dürfen in Tempo-30-Zonen nebeneinander fahren. Es ist jeweils darauf zu achten, dass das Überholen durch Kraftfahrzeuge nicht behindert wird.

Verkehrszeichen Schulstraße:

Zudem bekommt auch die Schulstraße ein eigenes Verkehrszeichen, die Einführung wird nun für die Gemeinden und Städte durch eine einheitliche Regelung erleichtert. Auch dass Lkw künftig nur mit Schritttempo rechts abbiegen dürfen, erhöht die Verkehrssicherheit von Fußgängern.