Darum wurde das Gutachten zu Janine G. erst jetzt verschickt

Am 21. April kam das Gutachten an die Staatsanwaltschaft, ging von dort zum Haftrichter und erst jetzt wieder zurück.
Feldkirch Die Beteiligten im Justizfall Janine G. haben lange auf den Obduktionsbericht über die getötete Dornbirnerin warten müssen, VN.at berichtete. Heute sollte dieser mehr als zwei Monate nach der Tat bei den Anwälten eintreffen. Obwohl das gerichtsmedizinische Gutachten laut Aussage von Gerichtsmediziner Walter Rabl schon am 20. April fertig war und tags darauf in der Feldkircher Staatsanwaltschaft eintrudelte, wollte das eminent wichtige Dokument seine Adressaten einfach nicht erreichen.
Nicht üblich
“Ich habe mich schon gewundert, warum das so lange dauert. Üblich ist das nicht”, sagte auch German Bertsch, Anwalt des Hauptbeschuldigten, gegenüber VN.at. Er wolle der Staatsanwaltschaft deswegen jedoch keinen Vorwurf machen. Nachgefragt habe er dennoch wiederholt. Auch Sanjay Doshi, Rechtsvertreter des Zweitbeschuldigten, sowie Opferanwalt Stefan Denifl konnten sich nicht erklären, warum sie so lange auf den Obduktionsbericht warten mussten.

Enthaftungsantrag
Heinz Rusch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch, liefert für die lange Wartezeit eine Begründung: “Der Bericht traf am 21. April bei uns ein, wir haben ihn dann sofort zum Haft- und Rechtsschutzrichter geschickt. Von diesem gelangte er an diesem Mittwoch zurück zu uns. Wir haben nun sogleich die Verfügung zur Weiterleitung an alle Beteiligten erstellt”, gab Rusch gegenüber VN.at bekannt. Warum das das Gutachten so lange beim Haft- und Rechtsschutzrichter lag? “Weil es einen Enthaftungsantrag gab”, begründet Rusch.
“Das gerichtsmediznische Gutachten kam erst an diesem Mittwoch vom Haft- und Rechtsschutzrichter wieder zu uns zurück.“
Heinz Rusch, Sprecher Staatsanwaltschaft Feldkirch
Der Enthaftungsantrag habe den Zweitbeschuldigten betroffen, berichtet Erstbeschuldigtenanwalt German Bertsch.
Anklageschrift im August?
Bertsch ist froh, den Obduktionsbericht bald zu haben. Nicht nur für ihn, den erfahrenen Strafverteidiger, ist das Dokument ein unverzichtbarer Bestandteil für die Festlegung der Verteidigungsstrategie. Bertsch rechnet mit einer rechtskräftigen Anklageschrift nicht vor August und mit dem Prozess knapp vor Jahresende.