Bodenspekulation: AK will Grundstückskauf an Wohnbedarf knüpfen

Land hätte laut Verfassungsjurist Bußjäger rechtliche Möglichkeiten, um Bodenspekulation einzudämmen.
Feldkirch Wohnen wird in Vorarlberg von Jahr zu Jahr teurer. Der Grund für steigende Wohnkosten liegt vor allem an der Knappheit an Grund und Boden, besonders in den Ballungsgebieten Rheintal und Walgau.
Um Baulandhortung und damit der Konzentration des Grund- und Wohneigentums entgegenzuwirken, erarbeitet die Initiative V hoch drei seit 2017 Vorschläge für eine gemeinwohlorientierte Landesentwicklung. „Für junge Menschen wird Wohneigentum immer unerschwinglicher. Der Instrumentenkoffer muss deshalb sowohl im Raumplanungsgesetz als auch im Grundverkehrsgesetz erweitert werden, damit Eigentum wieder breiter gestreut wird“, betont Markus Aberer von der Initiative.

Aus diesem Grund hat die Arbeiterkammer Vorarlberg Verfassungsjurist Peter Bußjäger mit einer Studie beauftragt, die den legistischen Spielraum des Landes in Fragen der Verhinderung von Baulandhortung bzw. Mobilisierung von Bauland auslotet. Das Ergebnis: Das Land kann in Übereinstimmung mit dem Europa- und Verfassungsrecht sehr wohl etwas gegen Bodenspekulation unternehmen.
Raumordnungs- und Grundverkehrsgesetz
Aus rechtlicher Sicht stehen die Raumordnung und das Grundverkehrsgesetz als Landeskompetenzen zur Verfügung. Bei einer Leerstandsabgabe, wie sie in Salzburg und Tirol geplant ist, reiche der Spielraum des Landes nicht aus, um diese so hoch einzuführen, dass sie wirklich Wirkung hätte, sagt Bußjäger. Das Raumordnungsrecht lässt sich laut der Studie zufolge nur noch bedingt verschärfen. Strengere Restriktionen wären allerdings im Bereich der Ferienwohnungen noch denkbar.

Bedarfsprüfung
Potenzial hätte allerdings das Genehmigungsmodell. Konkret wird gefordert, dass unbebaute und bebaute Grundstücke nur von Personen gekauft werden können, die ihn tatsächlich benötigen und dies auch nachweisen können: „Bei dem Genehmigungsmodell wird geprüft, ob damit zu rechnen ist, dass der Betreffende für dieses Baugrundstück in einer gewissen Zeit eine Verwendung finden wird“, erklärt Bußjäger.
Derzeit kann jeder, der Bauland kaufen möchte, dies auch tun. „Eine solche Bedarfsprüfung könnte zeitlich befristet erfolgen und sollte nur für die Ballungsgebiete des Rheintals und des Walgaus eingeführt werden“, betont auch AK-Direktor Rainer Keckeis. Damit soll sichergestellt sein, dass die Regulierung mit dem Europarecht übereinstimmt.
Vorsorgekauf soll möglich bleiben
Der Vorsorgekauf von Familien für ihre Kinder soll weiterhin möglich sein, wobei in diesen Fällen die Bedarfsprüfung den bestehenden Vorbesitz und die Anzahl der Kinder berücksichtigt. Für Privatpersonen und Gesellschaften, die bereits mehr als 10.000 Quadratmeter bebautes oder unbebautes Land besitzen, soll der Bedarf nicht geprüft werden, da dieser nach Ansicht der AK ohnehin nicht mehr gegeben sei. Wie sich eine solche Regelung auswirken könnte, sei derzeit noch nicht abschätzbar.