Infizierte dürfen mit Maske in die Schule

Vorarlberg hat keine strengere Vorgabe für den Pflichtschulbereich erlassen.
Schwarzach Eigentlich gibt es zu Schulbeginn keine Coronaregeln. Es bleibt beim Appell zur Eigenverantwortung, wie Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink nach dem Bildungsgipfel am Mittwoch erklärte. Dabei hat sie Schüler- und Elternvertreter informiert, ebenso Lehrervertreter und Mitarbeiter im elementarpädagogischen Bereich.
Kindergärten und Schulen seien keine abgeschotteten Inseln, sagt die Landesrätin. So würden auch dort die gleichen Maßnahmen gelten wie in allen anderen Bereichen auch. Es gibt also weder Test- noch Maskenpflicht. Infizierte dürfen auch in die Klasse, wenn sie keine Symptome haben und Maske tragen. Eltern- und Schülervertreter sehen das kritisch. Das unterstreichen Martin Wolf vom Elternverband und AHS-Landesschulsprecherin Britta Kling. Lehrervertreter Willi Witzemann heißt die Maßnahmen hingegen gut – auch mit Blick auf den Personalmangel an den Schulen.
Ängste bestehen
Natürlich gebe es Fragen, „zum Teil auch Ängste. Das kann ich gut verstehen“, sagt Schöbi-Fink. „Wir haben zweieinhalb Jahre Pandemie hinter uns und uns angewöhnt, besonders vorsichtig zu sein. Jetzt müssen wir als Gesamtgesellschaft herauskommen und an die Eigenverantwortung appellieren.“ Die Diskussion mit den Schulpartnern und elementarpädagogischen Vertretern sei interessant gewesen. „Es gibt aber kein gutes Argument, um in der Schule mehr verpflichtende Maßnahmen zu verhängen als in anderen Bereichen.“
Die Regeln zum Schulstart
Grundsätzlich gelten in den Schulen und elementarpädagogischen Einrichtungen für Infizierte die herkömmlichen Verkehrsbeschränkungen: Wer Corona, aber keine Symptome hat, darf in die Klasse, muss aber eine Maske tragen. Eine Ausnahme gibt es lediglich für Kinder, die sich noch nicht in der fünften Schulstufe befinden. Sind sie infiziert, müssen sie zuhause bleiben. Abseits dessen gibt es weder Zutrittstests noch Maskenpflicht. „Wir wollen aber nicht, dass der Schulstart im Blindflug stattfindet“, erklärt die Landesstatthalterin. Sie appelliert an die Eltern, die Kinder vor dem Start des Kindergartens und der Schule mit einem Antigentest zu testen. In den Schulen werde es in der ersten Woche zusätzlich ein freiwilliges Testangebot geben, zudem würden die Kinder und Jugendlichen für die zweite Woche mit Antigentests eingedeckt.
„Das ist schade“
Dass infizierte, symptomlose Lehrerinnen und Lehrer mit Maske an der Schule unterrichten dürfen, müsse man zur Kenntnis nehmen, sagt Martin Wolf vom Elternverband. Für sinnvoll hält er es nicht. „Es ist sehr schade, dass nicht die Möglichkeit eines umgekehrten Distance Learnings geschaffen wurde.“ Umgekehrt deshalb, da in diesem Fall die Lehrperson von zu Hause aus den Unterrichtsstoff vermittelt hätte. Das Ende der Maskenpflicht hält der Elternvertreter aber für begrüßenswert. „Das muss natürlich immer in Kombination mit Eigenverantwortung stehen.“
Schüler orten Unsicherheit
Auch AHS-Landesschulsprecherin Britta Kling bedauert, dass symptomlose Infizierte mit Maske in die Schule dürfen. „Es wird zu viel Unsicherheit und Angst bei Schülerinnen und Schülern und Lehrenden führen“, glaubt sie. Zudem wäre es aus ihrer Sicht sinnvoll, verpflichtende Antigentests in den ersten beiden Schulwochen anzubieten. „Die Freiwilligkeit sollte man sich noch einmal anschauen.“ Darüber hinaus hebt die Schülervetreterin die Bedeutung von sozialpädagogischem Personal an den Schulen hervor. „Gerade in Krisenzeiten, in der Pandemie, brauchen wir die Unterstützung.“
Lehrervertreter Willi Witzemann unterstreicht mit Blick auf die Coronasituation wiederum die Eigenverantwortung. Dass infizierte, aber symptomlose Lehrpersonen mit Maske unterrichten können, hält er für angemessen. „Wenn sie zwar positiv getestet sind, aber das Gefühl haben, einsatzbereit zu sein, sollen sie arbeiten dürfen.“ Dies solle jeder selbst entscheiden. Witzemann verweist auch auf die angespannte Personalsituation. „Wir dürfen keine Personen verlieren.“ VN-ram, ebi



