Bezirksgericht: Sagte Schwiegerpapa nur „Des au“ oder „Drecksau“?

Vorarlberg / 17.09.2022 • 10:00 Uhr
Während der Verhandlung am Bezirsgericht Bregenz: Der beschuldigte Pensionist fühlt sich unschuldig und verleumdet.  <span class="copyright">Vn/gs</span>
Während der Verhandlung am Bezirsgericht Bregenz: Der beschuldigte Pensionist fühlt sich unschuldig und verleumdet. Vn/gs

70-Jähriger wegen beleidigender Äußerung während einer Gerichtsverhandlung angeklagt.

Bregenz Der 70-jährige Beschuldigte, am Bezirksgericht Bregenz wegen Beleidigung angeklagt, fühlt sich verleumdet. „Nein, ich habe meinen Noch-Schwiegersohn während der letzten Verhandlung nicht als Drecksau bezeichnet!“, beteuert er. Der bisher Unbescholtene sträubt sich vehement gegen diese Anschuldigung des Privatanklägers, der mit seiner Tochter verheiratet ist. „Derzeit noch verheiratet“, wie der Pensionist deutlich bekräftigt.

Im früheren Prozess, bei dem die infame Äußerung gefallen sein soll, ging es um eine Unterhaltsangelegenheit. Der Rechtsvertreter der Tochter des nunmehr Angeklagten habe dabei Dinge aufgezählt, die Letzterer damals lediglich mit „Jo des au“ (etwa „Ja das auch“) kommentiert haben will.

„Nur falsch interpretiert“

„Ich murmelte es in meine Maske. Weil ich lange in der Schweiz lebte, wurde es dialektmäßig vielleicht falsch interpretiert“, wirft der Beschuldigte dem Privatankläger und einer weiteren Zeugin der damaligen Verhandlung entgegen. Diese hingegen behaupten noch heute felsenfest: „Er hat sich damals zum Privatankläger gedreht und ihn als Drecksau bezeichnet. Und das deutlich und im Klartext, nicht gemurmelt.“

Zudem steht fest, dass das angespannte Verhältnis zwischen dem Schwiegervater und dem Privatankläger durchaus einen fruchtbaren Boden für solche gehässigen Auswüchse bieten könnte. So bestätigt auch der Beschuldigte selbst: „Seit fünf Jahren führt mein Schwiegersohn Krieg gegen meine Tochter.“

„Widerwärtiger Schleimer“

Worauf Rechtsanwalt Martin Ulmer, Rechtsvertreter des Privatanklägers, Richter Christian Röthlin auf noch mehrere angebliche Eskapaden des Beschuldigten gegen seinen Mandanten aufmerksam macht. Auch der Schwiegersohn des Angeklagten selbst will das nun mit Beispielen verdeutlichen und sagt zum Richter: „Mein Schwiegervater beleidigte mich bereits des Öfteren per E-Mail. Ich nenne Ihnen hier nur das `Best of` seiner Schmähungen. So beschimpfte er mich schriftlich unter anderem schon als widerwärtiger Schleimer, jämmerlicher beruflicher Versager und Schmierenkomödiant.“

Da bei der Verhandlung, in der die Bezeichnung „Drecksau“ gefallen sein soll, weitere Zeugen anwesend waren, will Richter Röthlin auch diese noch hören. Er vertagt den Prozess deshalb.