Landtagspräsident Sonderegger: Kein Hausverbot für Ruhestörer, weil …

Harald Sonderegger sieht nur bei wiederholter Agitation der Aktivisten Handlungsbedarf.
Bregenz Im Vorarlberger Landtag gab es bereits öfters Störungen einer Sitzung durch verschiedenste Personen. Doch dass sich eine ganze Gruppe in dieser Form bemerkbar machte, deren Vertreter Reden halten wollten und nur unter Einsatz körperlicher Gewalt aus dem Saal gebracht werden konnten, ist für langjährige Beobachter und Abgeordnete ein Novum.

Sondereggers vergeblicher Appell
Landtagspräsident Harald Sonderegger (58) war dennoch bemüht, die Geschehnisse unaufgeregt zu analysieren. “Es hat schon in der Vergangenheit verschiedentlich Störungen durch Einzelpersonen gegeben. Doch das heute war schon eine neue Dimension. Dass eine Gruppe so auftritt und letztlich Personen hinausgetragen werden mussten, habe ich noch nie erlebt”, sagte Sonderegger.
Als Ordnungsdienst betätigten sich Mitarbeiter des Hauses und zwei Polizisten. Der Landtagspräsident hatte zuvor vergeblich versucht, die Aktivisten der radikalen Umweltorganisation “Extinction Rebellion” davon abzuhalten, eine Rede zu halten. Wiederholt hatte er vergeblich auf die Hausregeln hingewiesen.

Keine gefährlichen Gegenstände
Dass der Eingangskontrolldienst versagt habe, dementiert Sonderegger. “Die Personen dieser Truppe sind auf legitime Art und Weise zur Landtagssitzung gekommen. Gefährliche Gegenstände wären bei der Kontrolle sicher entdeckt worden. Nur hatten sie keine gefährlichen Gegenstände bei sich. Und ein Tuch im Rucksack ist nun mal nichts Auffälliges.

Hausverbot dann, wenn…
Von sich aus wird Sonderegger als Hausherr gegen die Aktivisten keine Anzeige erstatten. “Die Verbannung aus dem Landtag gilt nur für den Tag, an dem diese Vorfälle passierten. Ich sehe aber keinen Grund, diesen Personen darüber hinaus den Zugang zum Landtag zu verwehren.” Freilich, so der Landtagspräsident, würde sich die Situation anders darstellen, sollten die Umweltaktivisten erneut in der am Mittwoch praktizierten Art im Landtag aktiv werden. “In dem Fall ist ein Hausverbot für eine bestimmte Zeit wohl angebracht”, macht Sonderegger deutlich.
Unklar ist, ob den Aktivisten seitens der Polizei eine Anzeige wegen der Verletzung des Versammlungsrechts droht.