Hausboot muss dem Bodensee fern bleiben

Niederlage für das Salzmann-Projekt vor dem Landesverwaltungsgericht.
Fußach Die einen, vor allem Eigentümer Günther Salzmann, sahen in seinem Projekt zuerst ein Partyboot, dann ein Sporthausboot. Die anderen, sprich die Behörden, ein Hausboot und verweigerten die Zulassung. Nun entschied sich auch das Landesverwaltungsgericht (LVwG).
Zur Erinnerung: Das Verfahren zog sich über Monate, 500.000 Euro hat Salzmann laut eigenen Angaben in seinen Prototypen der Zukunft am Bodensee gesteckt. Das quaderförmige Boot ist mit Whirlpool, Küche, Dusche und Dachterrasse ausgestattet. Und es sollte nur das erste von gut 15 ähnlichen Booten im Yachthafen Salzmann werden.
Gericht sieht ebenfalls Verbot
Jedoch sind Hausboote am gesamten Bodensee verboten. Und die Aufsichtsbehörden, allen voran die zuständige Bezirkshauptmannschaft Bregenz, erkannte in dem Partyboot eine „starke wohnliche Komponente“ und verwies auf das Verbot in der Bodenseeschifffahrtsordnung. Dem folgte nun auch das LVwG, wie der ORF in Erfahrung brachte. LVwG-Präsident Nikolaus Brandtner bestätigt den Entscheid. Das Hausboot sei nicht zulassungsfähig und muss dem See fern bleiben. „Ohne Zulassung darf es nicht einmal wassern“, bestätigt auch Rainer Honsig-Erlenburg von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz. Dies gilt auch für das Hafenbecken selbst, aus diesem wurde es bereits 2022 entfernt.
Weitere Folgen hat der Gerichtsentscheid bislang nicht. „Alle notwendigen Maßnahmen wurden bereits 2022 gesetzt, nach dem aktuellen Stand ist nun alles so, wie es sein sollte“, bestätigt Honsig-Erlenburg. Offen ist jedoch noch, ob sich das Projekt damit nun erledigt hat. Salzmann hat nun vier Wochen Zeit, eine Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof oder eine Beschwerde vor den Verfassungsgerichtshof gegen den Entscheid anzustrengen. Salzmann war am Donnerstag für die VN nicht erreichbar. VN-RAU
