Naturschützer befürchten Invasion der Nackten

Bregenzer FKK-Verordnung ruft Wiener Organisation auf den Plan.
Bregenz, Wien Die „Allianz für Natur“ (AFN) treibt im wahrsten Sinne des Wortes die nackte Sorge um. Anlass dafür ist die geplanten Bregenzer Nacktbadeverordnung bzw. deren Auswirkungen. Die Natur-, Kultur- und Landschaftsschutzorganisation mit Sitz in Wien fordert deswegen auch Verfahrensbeteiligung.

In Vorarlberg ist das Baden in der Öffentlichkeit grundsätzlich nur in Badekleidung erlaubt. Die Städte und Gemeinden haben allerdings die Möglichkeit, an öffentlichen Gewässern gewisse Ausnahmen zuzulassen. Die Bregenzer Stadtvertretung hat genau das vor. Mit der Verordnung soll der Nacktbadestrand am Mehrerauer Seeufer, an dem die Fans der Freikörperkultur schon seit Jahrzehnten die Hüllen fallen lassen, auch ganz offiziell zur FKK-Zone erklärt werden. Weiterhin erlaubt bleibt laut Stadt das Baden in Badekleidung.


Um auf die Möglichkeit des Nacktbadens und das Fotografier- und Filmverbot aufmerksam zu machen, sind Piktogramme auf Hinweistafeln geplant. Auf weiteren Hinweistafeln, die landseitig alle 15 Meter aufgestellt werden sollen, wird vor allem auf die Betretungsverbote im Naturschutzgebiet aufmerksam gemacht.

Den Naturschützern aus Wien gehen die Ausführungen zu wenig weit. Prinzipiell begrüße man die geplante Nacktbadeverordnung innerhalb des Natura 2000-Gebiets, da sich die AFN nicht nur für den Schutz und die Erhaltung der Natur, sondern auch für die Pflege und Förderung von Bräuchen und Sitten sowie allen Formen traditioneller Kulturen einsetze, wie Generalsekretär Christian Schuhböck in der Stellungnahme an die Bezirkshauptmannschaft Bregenz festhält.

Die Organisation befürchtet allerdings, dass das Schutzgebiet dadurch „mehr als bisher frequentiert, möglicherweise sogar überlaufen und als solches beeinträchtigt wird“. Wenn es nach der “Allianz für Natur” geht, sollte die Verordnung daher Bestimmungen enthalten, die eine Bewerbung des Schutzgebietes als Nacktbadebereich verbieten und die sicherstellen, dass keine weiteren Infrastruktureinrichtungen wie Zugänge, ein Kiosk, mobile WC-Anlagen oder Ähnliches errichtet werden.

Die Verordnung ist vorerst bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Vorgesehen ist, dass im Herbst 2024 in Absprache mit der Naturschutzbehörde evaluiert wird, ob sich die neue Regelung bewährt hat oder ob schärfere Maßnahmen zum Schutz des Naturschutzgebiets erforderlich sind. Für die AFN steht indes fest: Wenn sich herausstellen sollte, dass durch die Verordnung mehr Nacktbader als bisher in das Naturschutzgebiet kommen, darf die Verordnung nach Ablauf der Befristung nicht verlängert werden.
Die BH Bregenz, die für das Verfahren zuständig ist, verweist in ihrer Kundmachung auf den Sachverständigen, der festgestellt habe, „dass unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Minimierungsmaßnahmen, bei deren Einhaltung und insbesondere konsequenter Umsetzung, nach derzeitigem Kenntnisstand von einer Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen für das Natura 2000-Gebiet ausgegangen werden kann“.
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