Vogelgrippe in Vorarlberg: So schätzt der Landesveterinär die Lage ein

Vorarlberg / 04.04.2023 • 16:35 Uhr
Vogelgrippe in Vorarlberg: So schätzt der Landesveterinär die Lage ein
Die Vogelgrippe sorgt in Vorarlberg für Aufregung. Canva, VN

Die Vogelgrippe ist auch in Vorarlberg angekommen. Das könnte in Zukunft die Freilandeier gefährden.

Schwarzach Die Stallpflicht für das Vorarlberger Geflügel bleibt bestehen. Schuld daran ist die Vogelgrippe. Seit vergangener Woche gibt es nämlich drei bestätigte Fälle vom österreichischen Bodenseeufer. Zwei Möwen und ein Kormoran wurden tot gefunden. Besondere Vorsicht ist weiterhin bei den Geflügelhöfen im Land geboten. Denn eine Ansteckung der heimischen Hühner hätte fatale Folgen.

Seit Jänner dürfen viele Freilandhühner nicht mehr raus. <span class="copyright">VN/Paulitsch</span>
Seit Jänner dürfen viele Freilandhühner nicht mehr raus. VN/Paulitsch

„Durch die Meldung wollten wir das Thema noch mal ins Gedächtnis rufen“, sagt Landesveterinär Norbert Greber (59). Denn eine Ausbreitung sei jederzeit möglich – und würde die Keulung der Tiere bedeuten. „Das Risiko hängt von den Maßnahmen ab“, erklärt der 59-Jährige. Sprich: Wer sich an die Regeln hält, dem sollte nichts passieren.

Über 60 Betriebe sind betroffen

Demnach dürfen in Gemeinden mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko entlang des Rheins und am Bodenseeufer sowie in großen Teilen des Leiblachtals, der Pfänderstock und Vorderwald bis Hittisau, Alberschwende, Bildstein und Buch Tiere seit Mitte Jänner nur noch im Stall gehalten werden. Davon betroffen sind 65 Geflügelzüchter mit insgesamt rund 50 000 Tieren.

Landesveterinär Norbert Greber. <span class="copyright">VN</span>
Landesveterinär Norbert Greber. VN

Zudem sollen die Betreiber beispielsweise auf Tränkung durch Oberflächenwasser verzichten, um auch indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildtieren zu verhindern. Das Wasser könnte durch Kot verunreinigt sein. Und neben dem direkten Kontakt werden aviäre Influenza-Viren eben auch so weitergegeben.

Neben der Stallpflicht und den Biosicherheitsregeln gibt es allerdings wenig zu tun. Denn wildlebende Wasservögel sind das natürliche Erregerreservoir. Und die fliegen eben frei herum und legen teils sehr große Strecken zurück. Greber nimmt daher auch die Klein- und Hobbybauern in die Pflicht. Die Stallpflicht gilt zwar nur für Betriebe mit über 50 Tieren – die Bioschutzmaßnahmen helfen aber allen weiter.

Greber gibt für Ostern Entwarnung

So kurz vor Ostern, wenn die Eier wieder eine ganz besondere Rolle spielen, hat der Landesveterinär aber noch gute Nachrichten für die Verbraucher. „Die müssen sich überhaupt keine Sorgen machen.“ Denn die Eier kommen alle aus gesunden Hühnerpopulationen und überhaupt ist eine Übertragung der Viren über das Ei auf den Menschen gar nicht möglich. Bisher ist sowieso noch keine Infektion eines Menschen mit dem aktuell grassierenden Subtyp H5N1 festgestellt worden.

Bunten Eiern an Ostern steht nichts im Weg. <span class="copyright">APA/GINDL</span>
Bunten Eiern an Ostern steht nichts im Weg. APA/GINDL

Einem fröhlichen Osterfest steht also zumindest in dieser Hinsicht nichts im Weg. Ein größeres Thema könnte die Stallpflicht aber in ein paar Wochen noch werden. Denn: Anfang Mai, 16 Wochen nachdem die Stallpflicht verhängt wurde, läuft die Frist ab, in der die Eier trotz Stallhaltung als Freilandeier verkauft werden dürfen. Was das bedeuten würde, ist noch unklar. „Bis dahin kann aber noch einiges geschehen“, sagt Greber. Denn erfahrungsgemäß sinke mit steigenden Temperaturen auch das Ansteckungsrisiko für das Geflügel.

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