Das sagt die Naturschutzanwältin zur Diskussion um die Pipelinebeleuchtung

Vorarlberg / 21.06.2023 • 19:00 Uhr
In dem betroffenen Bereich stehen bislang erst die Masten. <span class="copyright">VN/Paulitsch</span>
In dem betroffenen Bereich stehen bislang erst die Masten. VN/Paulitsch

Es gäbe gute Gründe, warum im Freiland möglichst wenig beleuchtet werden soll, sagt Katharina Lins.

Bregenz Auf etlichen Laternen auf dem neu umgebauten Pipelineabschnitt fehlt bislang ein entscheidendes Detail. Wie berichtet, durften in einem bestimmten Bereich die Leuchtkörper noch nicht montiert werden. Baustadtrat Robert Pockenauer zufolge war die BH der Meinung, dass die vorgesehenen Lampen innerhalb des Siedlungsgebiets erlaubt sind, außerhalb des Siedlungsgebiets aufgrund des Insektenschutzes nicht. Jener Bereich, der auf der gegenüberliegenden Seite nicht bebaut ist, liegt demnach außerhalb des Siedlungsgebiets. Bei der Stadt hofft man dennoch auf einen positiven Bescheid.

Naturschutzanwältin Katharina Lins.
Naturschutzanwältin Katharina Lins.

“Deutlich sensibler”

Die Einwände der Naturschutzbehörde seien keine Schikane, betonte Naturschutzanwältin Katharina Lins am Mittwoch. „Es gibt gute Gründe, warum im Freiland möglichst wenig beleuchtet werden soll: Licht hat schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Natur, vor allem die Anlockwirkung auf Insekten, aber auch Vögel und Fledermäuse, die tödlich sein kann. Es beeinflusst aber auch das Landschaftsbild und die menschliche Gesundheit“, führt sie aus.

Die Stadt hätte die Lampen leider bestellt, bevor sie eine Bewilligung der Naturschutzbehörde hatte. Im Bescheid für den Pipelineumbau, der 2014 bewilligt wurde, wurde laut Lins allerdings festgehalten, dass keine zusätzlichen Beleuchtungskörper geplant sind. Naturschutzfachlich sei der letzte Abschnitt zwischen dem See und dem Wald am Pfänder deutlich sensibler als die bebauten Bereiche, erläutert die Naturschutzanwältin: „Trotz der beleuchteten Straße im Nahbereich ist er auch merklich dunkler, eine Beleuchtung wirkt sich daher auch wesentlich stärker aus.“ Eine Beleuchtung von Radwegen sei grundsätzlich nicht verpflichtend, der Naturschutzanwaltschaft seien auch keine Statistiken bekannt, nach denen unbeleuchtete Radwege grundsätzlich gefährlicher wären. „Bekanntlich müssen Fahrräder ja immer eine ausreichende Beleuchtung haben, wenn sie bei Dunkelheit verwendet werden“, merkt Katharina Lins an.

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