Dürfen deutsche Polizisten in Alberschwende aktiv werden?

Bei dem Polizeieinsatz im Bregenzerwald nahmen die deutschen Beamten eine aktive Rolle ein.
Alberschwende Bei der Verfolgungsjagd am Freitagnachmittag verfolgten die deutschen Polizeistreifen das flüchtige Fahrzeug nicht nur über die Grenze. Sowohl bei den Anhalteversuchen wie auch beim Zugriff nach Alberschwende waren die bayrischen Beamten aktiv, sie gaben wie ihre österreichischen Kollegen auch Schüsse ab.
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Sie handelten damit faktisch genau so, als ob sie sich auf deutschem Boden befinden würden. Dies ist auch legal, wie Polizeisprecher Rainer Fitz betont. Möglich ist dies durch einen Staatsvertrag aus dem Jahre 2005, der die Kooperation mit der deutschen Exekutive regelt.
Der “Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten” regelt etwa die Nacheile in das Nachbarland, gemeinsame Einsätze und grenzüberschreitende Gefahrenabwehr. Rechtlich sind die deutschen Kollegen jedoch nur zu Gast in Vorarlberg, etwa im Rahmen der Amtshilfe. So kann ein deutscher Polizist in der Regel nur in Begleitung eines österreichischen Beamten tätig werden – außer die Gefahrenabwehr verlangt ein sofortiges Eingreifen, etwa im Rahmen der Nacheile, sprich der Verfolgung über die Staatsgrenze hinweg.
In jedem Fall sind die ortsansässigen Kollegen unverzüglich zu unterrichten. In diesem Fall waren die Polizisten der beiden Staaten Schulter an Schulter im Einsatz, so wie es der Vertrag vorsieht.