500 Euro Heizkostenzuschuss für bis zu 40.000 Haushalte im Land

Aus dem „Heizkostenzuschuss plus“ wird der Wohn- und Heizkostenzuschuss. Das Land erhöht ihn von 330 auf 500 Euro.
Bregenz Das Land erhöht den Heizkostenzuschuss für die kommende Heizsaison. Das ist das Fazit einer Pressekonferenz, die Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) und Landesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) am Donnerstag gemeinsam gegeben haben. Aus dem “Heizkostenzuschuss plus” wird ein “Wohn- und Heizkostenzuschuss” und er wird von 330 auf 500 Euro erhöht. Er soll zweckgewidmet für das Wohnen und Heizen sein. “Die Belastung für Haushalte reicht bis tief in den Mittelstand hinein. Wir wollen sozial schwächere Gruppen und den Mittelstand mit zielgerichteten Maßnahmen unterstützen”, erklärte Landeshauptmann Wallner. Die Wohnbeihilfe und der Familienzuschuss wurden verbessert und der Strompreis wurde gesenkt, erläuterte Wallner einige der Maßnahmen.

Während mit dem letztjährigen “Heizkostenzuschuss plus” 30.000 Haushalte erreicht wurden, soll der Wohn- und Heizkostenzuschuss in dieser Heizperiode 40.000 Haushalte unterstützen. “Dabei möchten wir auf bewährte Strukturen zurückgreifen. Die Gemeinden wickeln den Zuschuss ab”, erläuterte die Sozialreferentin.
Für den Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 stehen insgesamt 19,6 Millionen Euro zur Verfügung. Jene Haushalte, die den “Heizkostenzuschuss plus” im Frühjahr 2023 erhalten haben, bekommen den neuen Zuschuss in der Höhe von 500 Euro automatisch von der Wohnsitzgemeinde. Sie müssen der Einfachheit halber keinen Antrag für den Bezug stellen. Haushalte/Personen mit einem laufenden Bezug einer Sozialhilfeleistung erhalten den Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 in voller Höhe automatisiert. Die monatliche Netto-Einkommensgrenze liegt bei einer Person bei 1900 Euro. Sonderzahlungen oder Familienbeihilfe werden nicht zum Einkommen gezählt. “Wichtig ist auch, dass Kinder gleich wie Erwachsene gewichtet werden”, so Wiesflecker.
Ausschleifregelung
Neu beim “Wohn- und Heizkostenzuschuss” ist die sogenannte Ausschleifregelung zur Abfederung einer “harten” Einkommensgrenze. Diese Regelung kommt bei Haushalten zum Zug, die knapp über der monatlichen Netto-Einkommensgrenze liegen. Hat etwa ein Einpersonenhaushalt ein Einkommen in der Höhe von 2250 Euro netto, liegt er 350 Euro über der Netto-Einkommensgrenze. “Dieser Haushalt bekommt noch 150 Euro aus dem ,Wohn- und Heizkostenzuschuss”, rechnet Wiesflecker vor. Liegt das Netto-Einkommen 400 Euro über der festgesetzten Einkommensgrenze, gebe es keinen Zuschuss mehr.
Jene Haushalte, die den “Wohn- und Heizkostenzuschuss” nicht automatisch bekommen, riefen Wallner und Wiesflecker auf, ab dem 16. Oktober einen Antrag zu stellen. Dafür startet das Land Vorarlberg auch eigens eine Infokampagne.
Monatliche Netto-Einkommensgrenzen
1 Person: 1900 Euro
2 Personen: 2800 Euro
3 Personen: 3250 Euro
4 Personen: 3650 Euro
5 Personen: 4100 Euro
6 Personen: 4500 Euro
7 Personen: 4950 Euro
jede weitere Person: + 430 Euro
Anträge können zwischen 16. Oktober 2023 bis 16. Februar 2024 bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden.