Rückendeckung für die Ärzteschaft

ÖGK-Landesstellenvorsitzende zeigen sich solidarisch mit Ärzten und warnen vor vertragslosem Zustand.
Dornbirn Noch wehren sich die Ärztevertreter nur verbal gegen das massiv kritisierte Ansinnen des Gesundheitsministeriums, im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) die alleinige Hoheit über den Abschluss von Kassenverträge zu überlassen. Die Vorarlberger Ärztekammer hat allerdings schon für kommenden Donnerstag eine Informationsveranstaltung angekündigt. Sie will damit ein Zeichen setzen, wonach die Kassenärzte mit diesem Plan ganz und gar nicht einverstanden sind. Unterstützung kommt jetzt auch von der ÖGK-Landesstelle in Dornbirn. In einem den VN vorliegenden Schreiben an Finanzminister Magnus Brunner, Landeshauptmann Markus Wallner und Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher stellen sich die Vorsitzenden Manfred Brunner und Christoph Jenny klar auf die Seite der Ärztekammer.
Eingeschränkter Spielraum
In der E-Mail heißt es: „Wir machen an dieser Stelle ausdrücklich auf das Risiko einer Vertragskündigung durch die Vorarlberger Ärztekammer aufmerksam. Ein vertragsloser Zustand im Bereich der ärztlichen Versorgung ist kein adäquater Preis dafür, dass österreichweit ärztliche Honorare trotz unterschiedlichster wirtschaftlicher Rahmenbedingungen vereinheitlicht werden.“ Auf Anfrage spricht Brunner gegenüber den VN sogar von einem „Machtrausch einiger Wiener Zentralisten“. Hier werde mit dem Feuer auf dem Rücken der Patienten gespielt. Er kann auch den Ärger der Ärztekammer nachvollziehen: „Keine Interessensvertretung lässt es sich gefallen, dass ihr die Kompetenzen als Verhandlungspartner weggenommen werden.“
Ebenso schließt sich die ÖGK-Landesstelle der Meinung der Ärztekammer an, wonach ein gezielter Einsatz zusätzlicher Mittel, etwa für künftig notwendige Erweiterungen des kassenärztlichen Stellenplans, dringend erforderlich sein wird, um die Versorgungssituation im Land zumindest auf gleichem Niveau sicherstellen zu können. Dem gegenüber würde nach Ansicht der Landesstellenvorsitzenden eine bundesweite Vereinheitlichung der Kassenhonorare zwar einen erheblichen Mehraufwand erzeugen, in Vorarlberg jedoch kaum eine Verbesserung der Versorgungssituation bewirken und den künftigen regionalen Spielraum für Innovationen im Bereich der ärztlichen Versorgung weiter einschränken.
Keine Honoraranpassung
Eine Passage im Entwurf zum Begleitgesetz, über das die VN bereits berichteten, stößt allen Beteiligten besonders sauer auf. Es geht um den Formulierungsvorschlag zu den Schlussbestimmungen. Sollte die ÖGK demzufolge bis längstens 31. Dezember 2025 keinen einheitlichen Gesamtvertrag mit Wirksamkeit zum 1. Jänner 2026 auf den Weg bringen, würden die zum 31. Dezember 2025 bestehenden regionalen Gesamtverträge samt der zu diesem Zeitpunkt geltenden Honorare bis zum Abschluss eines Gesamtvertrages schlicht und einfach unverändert bleiben. Das hieße im Klartext: Solange kein Gesamtvertrag auf dem Tisch liegt, gibt es keine Honoraranpassungen mehr.
„In dieser Sache geht es wohl auch um den Machtrausch einiger Wiener Zentralisten.“