GIS: Herbert Libiszewski drohte wegen 90 Cent die Pfändung

Vorarlberg / 21.12.2023 • 11:15 Uhr
GIS: Herbert Libiszewski drohte wegen 90 Cent die Pfändung
Herbert Libiszewski kann nicht fassen, für welche Beträge ihm mit der Pfändung gedroht wird. VN, APA

Bei der letzten Überweisung vergaß der Dornbirner auf den Centbetrag. Statt diesen bei der nächsten Rechnung mitzunehmen, schickte die GIS einen Exekutionstitel.

Dornbirn Herbert Libiszewski ist immer noch wütend. Der ORF stellte ihm mit Ende November einen “vollstreckbaren Rückstandsausweis” aus. Sollte der 57-Jährige nicht bis zum 22. Dezember zahlen, werde dieser vollstreckbar und stelle einen “Exekutionstitel nach § 1 der Exekutionsordnung” dar. Sprich, die Mahnung kann direkt ans Gericht und von dort zum Gerichtsvollzieher gehen. Die offene Summe: 0,90 Euro.

GIS: Herbert Libiszewski drohte wegen 90 Cent die Pfändung
Zwischen diesen beiden Schreiben liegen gerade einmal zwei Wochen und knappe neun Euro Säumniszuschlag. VN/Rauch

Wie eine Mahnung liest sich der Brief für ihn nicht. “Eine Pfändung ist das”, fasst der Dornbirner zusammen. Unerhört, nicht nur wegen der geringen Summe. Denn erst zwei Wochen zuvor bekam Libiszewski die Vorschreibung für Dezember zugestellt. Mit 7. Dezember wurden 22,45 Euro schlagend. Die fehlenden 90 Eurocent von der vorausgegangenen Rechnung einfach hier noch einmal aufführen und so einzufordern, stellte offensichtlich keine Option dar. Stattdessen kommt der Exekutionstitel als Vorbereitung einer zwangsweisen Eintreibung plus knapp neun Euro Säumniszuschlag.

Auf den Centbetrag vergessen

Ganz offensichtlich hatte der Bauarbeiter beim Begleichen der vergangenen Vorschreibung den Betrag hinter dem Komma vergessen. Ein Anruf bei der GIS brachte ihn nicht weiter. “Ich sagte ihnen, dass dies ja eine Lachnummer ist, die sie da aufführen”, erinnert er sich. Beim Hinweis auf die erst kurz zuvor ausgestellte Rechnung bekam er nur zurück, dass es nicht möglich war, den Fehlbetrag dort mitzunehmen. “Wenn ich ein Chef bin und so was sehe, dann werfe ich das weg”, hätte er eine unbürokratischere Lösung erwartet, wenn sie sich schon so anbietet. Sein Eindruck: Bei einem wie Benko könne man nichts machen, aber ihm drohe man mit der Exekution. Von einem Entgegenkommen keine Spur. Eine Anfrage an die Gebühren Info Service, wofür GIS steht, ist noch unbeantwortet.

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Der GIS-Beitrag, wie auch die im Jänner kommende Haushaltsabgabe, setzen sich aus dem Programmentgelt des ORFs und mehreren Gebühren zusammen. In einigen Bundesländern, Vorarlberg zählt nicht dazu, kommen noch Landesgebühren dazu. “Zuerst wollte ich es gar nicht zahlen”, gibt er zu. Die paar Minuten wäre er aus Prinzip abgesessen. Aber dann besann sich der 57-Jährige doch und zahlte den geforderten Betrag. Die Art, wie man ihn aber zur Kasse bittet, soll nicht unter den Tisch fallen.

Update: 22.12.2023:

Das sagt die GIS

Die Rundfunkteilnehmer erhalten Vorschreibungen über die Rundfunkgebühren samt damit verbundener Abgaben und Entgelte. Bei nicht- oder nicht fristgerechter Zahlung versendet die GIS entsprechend weitere Zahlungsaufforderungen und verrechnet für den Verwaltungsaufwand einen Säumniszuschlag von zehn Prozent des ausständigen Betrags. “Bei zwei erst nach der Zahlungsfrist gezahlten Vorschreibungen beträgt die Summe der Säumniszuschläge Euro 8,98. (2 Säumniszuschläge). Diese Säumniszuschläge sind auch zu entrichten, wenn der Rundfunkteilnehmer nur die Vorschreibung bezahlt – die Säumniszuschläge bleiben weiterhin bestehen. Wenn eine Vorschreibung allerdings nicht vollständig einbezahlt wird, wird der Differenzbetrag gemahnt. Dies allerdings nur dann, wenn die Gesamtsumme über einem Mindestbetrag liegt, wie hier auf dem mitgeschickten Bild ersichtlich”, erklärt sich die GIS in diesem Fall.

Es müsse in diesem Fall dementsprechend bereits eine Mahnung gegeben haben, verteidigt sich die GIS. Hinzu kommt, dass die Einmahnung ausstehender Summen über große Teile automatisiert ablaufe: “Die GIS (bzw. künftig OBS) arbeitet mit Millionen von Datensätzen, weshalb gewisse Parameter im System hinterlegt werden müssen, wonach Mahnungen erstellt werden. Nicht jeder Fall kann daher einzeln geprüft werden.”