Feuerwerk an Silvester ist nicht überall gefragt

Vorarlberg / 26.12.2023 • 16:00 Uhr
Feuerwerk an Silvester ist nicht überall gefragt
Silvester ohne Feuerwerk im Kreise von Freunden und Familien wünschen sich immer mehr Gemeinden von ihrer Bevölkerung. Canva, VN/Paulitsch

Ob Feuerwerk erlaubt ist oder nicht, ist Gemeindesache. Die meisten wünschen sich von den Bürgern ein Alternativprogramm.

Schwarzach Grundsätzlich gilt rund um das Jahr: Feuerwerk der Stufe F1 wie Tischfeuerwerk ist legal, das Schießen von Feuerwerk der Stufe F2 benötigt eine Ausnahmegenehmigung der Gemeinde. Jenes der Stufe F3 und höher verlangt außerdem entsprechende Ausbildungen. Dies gilt für das gesamte Ortsgebiet und damit auch für Privatpersonen – auch an Silvester. Üblich war es früher, eben für Silvester besagte Ausnahmegenehmigung zu erlassen. Doch der Trend geht seit Jahren in eine andere Richtung.

Feuerwerke, dazu zählen auch Böller, sind rund um Pflegeheime, Gotteshäuser, Spitäler, Tierheime, Tankstellen und anderen leicht entzündlichen Örtlichkeiten wie auch inmitten von Menschenansammlungen immer verboten. Beim Zuwiderhandeln droht eine Geldstrafe in der Höhe von bis zu 3600 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Wochen. Bereits in den vergangenen Jahren ging der Trend immer mehr in die Richtung, nur stark begrenzte oder gar keine Ausnahmegenehmigungen zum Jahreswechsel zu erlassen. Begründet wurde dies meist mit der Feinstaubbelastung, oft genug war auch die Waldbrandgefahr zum Jahreswechsel nicht zu unterschätzen.

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Feldkirch verzichtete erstmals 2020 auf eine Ausnahmegenehmigung und bleibt dieser Linie auch heuer treu. Begründet wird dies auch heuer mit den negativen Auswirkungen der Silvesterknallerei: die freigesetzten Schwermetalle belasten Böden und Gewässer, die hohe Lärm- und Feinstaubbelastung und der anfallende Müll. Österreichweit produziert der Jahreswechsel an die 1000 Tonnen Abfälle.

Auch die Landeshauptstadt Bregenz will heuer keine Ausnahmegenehmigung erlassen. Es bleiben damit rein jene Feuerwerke der Kategorie F1 erlaubt. Und auch Hard wies bereits auf das bestehende Verbot auf ihren Kanälen aufmerksam, wobei die Rückmeldungen meist eher negativ waren.

Feuerwerk zwischen Dornbirner Ach und Kummenberg

Eine gemeinsame Linie fahren auch die Städte Dornbirn und Hohenems mit den Gemeinden Lustenau und Altach: „Um die Lärm- und Umweltbelastungen möglichst kurz und gering zu halten, ist das Abschießen von handelsüblichen Kleinfeuerwerken in der Silvesternacht ausnahmsweise erlaubt“, erklären sie in einer gemeinsamen Aussendung. Begründet wird dies damit, dass das Kleinfeuerwerk nun einmal auch verkauft und daher auch zum Einsatz kommen wird.

In Dornbirn und Lustenau gilt die Ausnahmeberechtigung von 23 bis 1 Uhr; in Hohenems und Altach von 21 bis 1 Uhr. Verboten bleibt das Feuerwerk jedoch entlang des Emsbachs in Hohenems.

Alternativen zum Feuerwerk

„Der dringende Appell lautet auch für den kommenden Jahreswechsel: Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und Ihre Umgebung und schießen Sie so wenig Feuerwerk wie möglich ab“, betonen die vier Gemeinden. Als Alternativen verweisen sie auf eine Lasershow, die klassischen Bräuche wie Wachsgießen und Glückskekse. Auch ein Schwedenfeuer oder ein Lagerfeuer in einer Grillschale können draußen für Stimmung sorgen, während Kinder etwa an einer selbstgebastelten Laterne oder einer bunten LED-Taschenlampe eine Freude haben könnten. Günstiger und nachhaltiger als ein Feuerwerk sind die meisten Alternativen.