Seilbahnunglück in Andelsbuch noch ohne Klage

Vorarlberg / 10.01.2024 • 16:15 Uhr
An der Niedere steht der Doppelsessellift seit Monaten still. <span class="copyright">VN</span>
An der Niedere steht der Doppelsessellift seit Monaten still. VN

Die Erhebungen rund um das Unglück im Sommer 2023 sind noch nicht abgeschlossen.

Andelsbuch Nach dem Bahnunglück im Tiroler Ötztal am 9. Jänner befindet sich ein 49-jähriger dänischer Familienvater in einem kritischen Zustand. Der Mann war zusammen mit seinem 46 Jahre alten Bruder und seinen Kindern im Alter von 19 und 20 Jahren auf dem Weg zur Bergstation, als die Gondel aus rund zehn Metern Höhe abstürzte. Die drei weiteren Passagiere wurden ebenfalls schwer verletzt. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand stürzte ein Baum direkt auf die Verankerung der Gondel und löste diese so vom Seil. Dies erinnert an ein ähnliches Unglück in Vorarlberg.

Eine mit vier Personen besetzte Gondel ist am Dienstag, 9. Jänner 2024, bei der Acherkogelbahn im Skigebiet Hochoetz im Tiroler Ötztal abgestürzt. Alle vier Personen darin wurden schwer verletzt. <span class="copyright">APA/BMI/FLUGPOLIZEI</span>
Eine mit vier Personen besetzte Gondel ist am Dienstag, 9. Jänner 2024, bei der Acherkogelbahn im Skigebiet Hochoetz im Tiroler Ötztal abgestürzt. Alle vier Personen darin wurden schwer verletzt. APA/BMI/FLUGPOLIZEI

Am 11. August vergangenen Jahres geriet auf der Doppelsesselbahn „Niedere“ in Andelsbuch ein Liftsessel, auf dem sich zwei deutsche Urlauber befanden, ins Rutschen. Deren Sessel kollidierte mit der davor aufgehängten Sitzeinrichtung, ein 65-jähriger Deutscher stürzte daraufhin in die Tiefe. Er erlag im Krankenhaus seinen Verletzungen. Dies geschah kurz vor dem Betriebsende der 1972 errichteten und in die Jahre gekommene Bahn. Statt dem geplanten Betriebsende im Oktober steht die Niedere-Bahn seit August still. Diese Bahn stammt nicht aus dem Hause Doppelmayr.

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Nach Auskunft der Polizei seien deren Ermittlungen seit September abgeschlossen und der polizeiliche Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft Feldkirch übergeben. Diese erklärt jedoch, dass die Erhebungen im Gesamten noch kein Ende gefunden haben und daher die Entscheidung, ob und gegen wen eine Klage erhoben wird, noch offen sei. Auch in Andelsbuch selbst weiß man von keinen Entwicklungen in diesem Bereich.

Seit 2003 obliegt die Kontrolle bestehender Seilbahnanlagen nicht mehr den Verwaltungsbehörden, sondern hierfür akkreditierten Seilbahnüberprüfungsstellen. Diese müssen im Auftrag und auf Kosten der Seilbahnbetreiber mindestens alle fünf Jahre überprüft werden. Die Seilbahnbehörde hat bei begründeter Sorge um den sicheren Betrieb diesen bescheidmäßig einzustellen. Die Seilbahnbehörde ist der Landeshauptmann, der sich hierbei auf die Beurteilung durch Sachverständige zu verlassen hat.

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