Staatsanwaltschaft ermittelt in Causa Thoma – Kripo am BG Bludenz

ÖVP-Kultursprecher bezieht zur Deutsch-Beurteilung seiner Tochter Stellung, zu anderen Vorwürfen nicht.
Darum geht’s:
- Staatsanwaltschaft ermittelt in der Causa Thoma wegen Machtmissbrauch und Nötigung
- Kripo taucht am Bundesgymnasium Bludenz auf
- Lehrpersonen bestätigen Vorwürfe gegen Christoph Thoma
Bludenz, Bregenz Die staatsanwaltlichen Ermittlungen in der Causa Thoma – dem ÖVP-Politiker werden in einer anonymen Anzeige Machtmissbrauch, Nötigung und Drohung gegen Lehrpersonen des Bundesgymnasiums Bludenz vorgeworfen – nehmen Fahrt auf. Am Freitag tauchte die Kripo am BG Bludenz auf.
Von Teilen der Lehrerschaft werden die Vorwürfe zum Teil bestätigt. So fühlte sich nicht nur die Deutschlehrerin der Thoma-Tochter vom Wirtschaftsbunddirektor durch ständige Interventionen unter Druck gesetzt. Auch andere Lehrpersonen sahen sich wegen Lehrinhalten und Methodik von Thoma in Bedrängnis gebracht.

Selbst Direktor Gerald Fenkart beschwerte sich über Häufigkeit und Intensität der Interventionen des ehemaligen Elternvereinsobmannes der Schule. Er bat Thoma “einen Gang zurückzuschalten”. Dieser schien das nicht beherzigen zu wollen.
Aufstieg trotz fünf in Deutsch
Die VN baten Christoph Thoma (50), zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfe Stellung zu beziehen. Er tat dies im Zusammenhang mit seinem Einspruch bei der Bildungsdirektion Vorarlberg gemeinsam mit seinem Anwalt Dr. Betram Grass. Thoma selbst bezog sich in einer knappen Stellungnahme ausschließlich auf die Aufstiegsberechtigung seiner Tochter trotz Fünfers in Deutsch. “Die Deutschnote wurde von mir nie beeinsprucht. Daher wurde die Benotung von der Bildungsdirektion auch nicht geprüft, zumindest nicht in unserem Auftrag.” Tatsächlich prüfte die Bildungsdirektion (BID) den Klassenkonferenz-Beschluss, der die Nicht-Aufstiegsberechtigung der Thoma-Tochter zum Inhalt hatte. Die BID korrigierte diesen Beschluss. Die Tochter durfte trotz des Deutsch-Fünfers aufsteigen.

Einmischung in Inhalte
Zu den Vorwürfen der Einmischung in den Fachunterunterricht in mehreren Fächern und den wiederholten Interventionen beim Direktor, wodurch sich dieser und betroffene KollegInnen offensichtlich unter Druck gesetzt fühlten, gaben Thoma und sein Anwalt keine Erklärung ab.
Der ÖVP-Kultursprecher hatte sich unter anderem über die Art der Vermittlung des Themas “Verhütung” im Biologie-Unterricht beschwert. Auch mit einem anderen Deutschlehrer geriet Thoma übers Kreuz. Der Landtagsabgeordnete war nicht einverstanden, wie und mit welchen Texten dieser die Thematik LGBTIQA+ im Unterricht behandelte. Besagter Deutsch-Lehrer bezeichnete die Auseinandersetzung mit Thoma jedoch als gerade noch zumutbar.

Staatsanwaltschaft am Zug
Was womöglich nicht mehr zumutbar war, wird die Staatsanwaltschaft zu klären haben. Interessant sind dabei auch diverse Mails, die Thoma an Lehrpersonen und vor allem auch den Direktor, mit dem er in regelmäßigem Kontakt steht und der auch ein Parteikollege des Kultursprechers ist, schickte.
Bei der Bildungsdirektion will man die Angelegenheit in einem Gespräch mit der betroffenen Deutschlehrerin und der Lehrervertretung endgültig klären. Die Pädagogin hatte eine öffentliche Erklärung der BID mit einer Verurteilung der Vorgangsweise von Thoma gewünscht. Zu dieser war die Bildungsdirektion nicht bereit.