Bregenzer VP: Neubewertung der Tempo 20- und Tempo-30-Zonen sowie der Fußgängerzone

Die aktuelle Verkehrssituation in Bregenz erfordere eine Überprüfung der Geschwindigkeitszonen und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen.
Bregenz In den vergangenen Wochen ist die Verkehrspolitik der Landeshauptstadt Bregenz vermehrt in den Fokus öffentlicher Debatten geraten. Neben der Einführung von Tempo 30 auf allen Gemeindestraßen und der kontrovers diskutierten Fußgängerzone zieht eine weitere Regelung Aufmerksamkeit auf sich: die Verordnung der Tempo-20-Zone am Funkenbühel – die VN haben darüber berichtet.
Die Entscheidung der Stadt Bregenz, im Frühjahr 2023 auf den Straßen Funkenbühel und Am Stein die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf 20 km/h zu reduzieren, kam für die Anwohner überraschend. Seit der Umsetzung klagen viele von ihnen über „Abzocke” durch versteckt positionierte Radarfahrzeuge. Sie stellen die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme infrage. Eine von der Bevölkerung initiierte Petition gegen die Tempo-20-Verordnung zeigt deutlich: Die Unzufriedenheit ist groß. Auch der renommierte verkehrstechnische Amtssachverständige Christian Wolf sieht die Maßnahme kritisch.
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Die Begründungen der Stadt werfen Fragen auf. Die Verantwortlichen in Bregenz führen die Geschwindigkeitsreduzierung darauf zurück, dass „der Wunsch nach einer Tempo-20-Zone an den Straßen Funkenbühel und Am Stein ursprünglich von der dort ansässigen Bevölkerung ausging“. Ein daraufhin angefordertes verkehrstechnisches Gutachten, welches Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen umfasst habe, sei die Grundlage für diese Entscheidung gewesen, so die Stadt in einer Anfragebeantwortung.

Neubewertung ein Gebot der Stunde
Nun hat sich die Bregenzer Volkspartei (VP) in einer Aussendung zu Wort gemeldet. Die aktuelle Verkehrssituation in Bregenz erfordere eine gründliche Überprüfung der Geschwindigkeitszonen und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen. Angesichts der sich ständig verändernden Verkehrsbedingungen sei es von entscheidender Bedeutung, dass die Stadtverwaltung die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer berücksichtige. „Die Einführung von 20 km/h Zonen sowie Tempo 30 km/h auf allen Gemeindestraßen war grundsätzlich ein Schritt, um die Verkehrssicherheit zu verbessern und die Lebensqualität der Anwohner zu erhöhen. Die Effektivität dieser Maßnahmen muss nun bewertet werden, um dann gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen“, ist der Klubobmann der VP-Bregenz, Michael Rauth überzeugt. Genauso müssen aus seiner Sicht die Auswirkungen der Fußgängerzone untersucht und bewertet werden.

Eine umfassende Neubewertung sollte laut VP-Bregenz verschiedene Aspekte berücksichtigen:
1. Verkehrsanalyse: Eine detaillierte Analyse des Verkehrsflusses, der Verkehrsströme, des Zusammenspiels der verschiedenen Verkehrsteilnehmer, der möglichen Verkehrsverlagerungen im gesamten Stadtgebiet ist unerlässlich, um ein fundiertes Verständnis der aktuellen Situation zu erhalten. Der Verkehr darf sich nicht in die Wohngebiete verlagern.
2. Sicherheitsbewertung: Die Auswirkungen der bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzungen und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf die Verkehrssicherheit müssen sorgfältig bewertet werden. Dies umfasst die Untersuchung von Unfallstatistiken und potenziellen Gefahrenstellen.
3. Anwohnerfeedback: Die Meinungen und Erfahrungen der Anwohner sollten in den Bewertungsprozess einbezogen werden, um ihre Bedenken und Vorschläge angemessen zu berücksichtigen.
4. Umweltauswirkungen: Die Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen auf die Umwelt, einschließlich Lärmbelästigung und Luftverschmutzung, müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
Wie die VP in ihrer Presseaussendung weiter erklärt, können, basierend auf einer umfassenden Neubewertung, Maßnahmen beibehalten oder verändert werden, um die Verkehrssicherheit zu verbessern, die Lebensqualität der Anwohner zu erhöhen und gleichzeitig negative Umweltauswirkungen zu vermeiden. „Die Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung, Verkehrsexperten und der Gemeinschaft ist entscheidend, um tragfähige Lösungen zu entwickeln, die den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer gerecht werden und dazu gehört auch eventuell Tempolimits für bestimmte Zonen und Straßen neu zu definieren“, so Michael Rauth abschließend.