Vorarlberger Kiff-Tourismus nach Deutschland wird nicht so einfach

Wer darf wo und wie viel kaufen und wo sind die Grenzen für Vorarlbergerinnen und Vorarlberger? Fragen und Antworten.
Schwarzach Jenseits der Grenze darf nun gekifft werden. Offiziell hat Deutschland eines der liberalsten Cannabisgesetze Europas – sofern man in Deutschland lebt.
Was ist erlaubt?
Cannabis ist in der Bundesrepublik keine verbotene Substanz gemäß dem Betäubungsmittelgesetz mehr. Ab 18 Jahren ist damit Personen mit deutschem Wohnsitz der Besitz von Cannabis erlaubt. Auf öffentlichen Straßen darf man maximal 25 Gramm bei sich führen, zu Hause darf man 50 Gramm haben. Die bestehenden Pflanzen für den Eigenbedarf sind bis zu einem gewissen Ausmaß legalisiert: Bis zu drei Pflanzen dürfen im Eigenheim angebaut werden – sicher verwahrt vor Diebstahl und Kindern, nicht im Garten. Dies gilt auch für die Samen und die Ernte. Der Handel und Weitergabe, auch geschenkt, bleibt verboten.

Was ist mit Konsum in der Öffentlichkeit?
Wo es nicht explizit verboten ist, darf gekifft werden. Verboten ist es auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten, also auch Fußballstadien, Kinder- und Jugendeinrichtungen und jeweils in 100 Meter Luftlinie um den Eingangsbereich bei freier Sicht. Fußgängerzonen sind zwischen 7 und 20 Uhr ebenfalls Verbotszonen. Außerdem ist der Konsum “in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen unter 18 Jahren verboten. Tabu ist es also, sich einen Joint an einer Bushaltestelle neben Jugendlichen anzustecken oder im Garten vor den eigenen minderjährigen Kindern – genauso wie vor einem Kino, wo auch Jugendliche warten.
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50 Gramm – ist das viel?
Aus einem Gramm Cannabis können nach gängiger Einschätzung ungefähr drei Joints gedreht werden – je nach persönlicher Dosierung auch mehr oder weniger. 50 Gramm wären also 150 Joints. Die deutsche Bundesärztekammer spricht bei monatlich 50 Gramm von “einer relevanten Menge”, die einem Hoch-Risiko-Konsum entspricht und zu Störungen führen kann. Das Gesundheitsministerium argumentiert, es müsse auch legales Cannabis in größerer Menge da sein, wenn man den illegalen Schwarzmarkt ausstechen will.

Wie ist Cannabis erhältlich?
Legal erwerblich ist Cannabis nur durch den Eigenanbau oder über dafür gegründete Anbauvereine. Diese auch als Cannabis Social Clubs bezeichneten Vereine übernehmen für ihre Mitglieder den Anbau, beginnend ab 1. Juli. Pro Monat darf jedes Mitglied in minimal zwei Abgabevorgängen bis zu 50 Gramm erhalten, entweder als Marihuana oder Haschisch. Dazu gibt es einen Beipackzettel zu Inhalt, Qualität und Risiken. Der Konsum im Club ist verboten. Für ihr “Clubheim” gelten ebenfalls strenge Vorgaben, auch für die maximal 500 Mitglieder pro Club. Man darf nur in einem Club Mitglied sein und muss neben der Volljährigkeit auch einen “Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt” in Deutschland vorweisen können. Sprich, die Mitgliedschaft muss Interessenten aus Vorarlberg versagt werden.
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Also deutsches Gras für deutsche Kunden?
Ja, der Cannabistourismus soll durch die genannten Regeln verhindert werden. Der ursprüngliche Ansatz, Cannabis in lizenzierten Geschäften zu verkaufen, wurde aufgrund des Widerstands der EU vorerst verworfen. Es gibt damit für Personen aus dem Ausland, die nicht Mitglied in einem Anbauverein sein können, keine legale Anlaufstelle, um an Cannabis zu kommen.
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Hinzu kommt, dass die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Cannabis nach deutschem und österreichischem Recht weiterhin nicht legal ist. Also selbst wenn man in Deutschland an Marihuana oder Haschisch käme, der Transport nach Österreich wäre weiterhin illegal.
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Die Polizei hat bereits Schwerpunktkontrollen angekündigt, um den Tourismus unattraktiver zu machen. So werden auch in Vorarlberg in Grenznähe verstärkte Kontrollen stattfinden. Fahren unter Drogeneinfluss war aber bereits vor der Liberalisierung in Deutschland ein wachsendes Problem in Österreich und verstärkt im Fokus der Verkehrskontrollen.
Welche Strafen drohen?
Empfindliche Geldbußen und auch Gefängnis sind möglich. Wer etwa die Gramm-Vorgaben zum Besitz leicht überschreitet oder in den Verbotszonen kifft, riskiert ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro. Werden sogar mehr als 30 Gramm im Rucksack, mehr als 60 Gramm zu Hause oder mehr als drei Pflanzen in der Wohnung gefunden, drohen sogar Gefängnis. Das gilt besonders für die Weitergabe des Rauschmittels an Kinder und Jugendliche.
Und im Straßenverkehr?
Bei wem hinter dem Steuer der Cannabis-Wirkstoff THC nachgewiesen wird, auch wenn der Konsum Tage zurückliegt, muss auch in Deutschland weiterhin mit Strafen rechnen. Der Grund dafür liegt am Fehlen eines Toleranz-Grenzwertes, wie es ihn beim Alkohol gibt – nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich.
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Wie verbreitet ist Cannabis-Konsum?
Cannabis ist bisher die am häufigsten genutzte illegale Droge. Laut einer Studie für 2021 haben 4,5 Millionen deutsche Erwachsene nach eigenen Angaben in den zurückliegenden zwölf Monaten wenigstens einmal Cannabis konsumiert – bei Männern 10,7 Prozent und bei Frauen 6,8 Prozent. In der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen war der Konsum demnach am stärksten verbreitet.
In Österreich geht man davon aus, dass bis zu jeder zweite Volljährige mindestens einmal Kontakt mit Cannabis hatte. Dabei bestehen Experten zufolge bis zum Alter von 25 Jahren wegen des noch anhaltenden Reifeprozesses des Gehirns besondere Risiken für psychische, physische und soziale Beeinträchtigungen.