Nach Überprüfung: Baubehörde legt sich in “Causa Luxus-Alpe” fest

Vorarlberg / 11.06.2024 • 17:37 Uhr
Alpe KrŠhenberg
Größer und luxuriöser als bewilligt: Die Causa Luxus-Alpe Krähenberg schlägt weiter Wellen. VN

Nächstes Kapitel bei umstrittenem Alpbau in Sibratsgfäll: Baurechtsverwaltung Regio Bregenzerwald bestätigt aufgedeckte Missstände.

Sibratsgfäll Eine Luxus-Alpe mit einem halben Dutzend Zimmern im Stile eines Seminarhotels, 100-Quadratmeter-Dachwohnung und einer Inneneinrichtung, wie man sie aus Schöner-Wohnen-Magazinen kennt, beschäftigt seit Monaten die Behörden. Volksanwalt Klaus Feurstein hatte den Fall im Jänner 2024 aufgedeckt und in einem Prüfverfahren zahlreiche Missstände festgehalten. Diese sollten von der Baurechtsverwaltung Bregenzerwald geprüft werden. Das Ergebnis liegt den VN jetzt vor.

Alpe de luxe am Krähenberg in Sibratsgfäll.
Alpgebäude mit einer Luxus-Wohnung im Dachgeschoss. Handout/Spiegelfeld

Am 13. Februar hatten sich die Behördenvertreter vor Ort selbst ein Bild davon gemacht, was vor zehn Jahren am malerischen Hochmoor im Gemeindegebiet von Sibratsgfäll tatsächlich gebaut wurde. Beim Lokalaugenschein hätten sich demnach sämtliche von der Landesvolksanwaltschaft bemängelten Missstände bestätigt, sagt Bürgermeister Martin Bereuter. Wesentlich: Die Alpe wurde deutlich größer und luxuriöser ausgeführt, als ursprünglich bewilligt. 195 Quadratmeter hätten es sein dürfen, 391 Quadratmeter Wohnfläche sind es schließlich geworden.

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Die Luxus-Alpe als Sündenfall eines Bauvorhabens in sensiblem Alpgebiet: Offizielle Stellen haben offensichtlich über Jahre nicht ordentlich hingeschaut, oder gar weggeschaut. Gebaut wurde nach Lust und Laune, jedenfalls erheblich abweichend vom Bauantrag. Heute steht fest: Für die Alpe Krähenberg gibt es keinen gültigen Baubescheid. Zu dieser Erkenntnis sei die Baurechtsverwaltung Bregenzerwald nach intensiver Prüfung gekommen, bestätigt deren Sachbearbeiter Lukas Rüf auf Anfrage. Details nennt er keine: das Amtsgeheimnis.

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Damit ist behördlich bestätigt, was Bürgermeister Martin Bereuter im VN-Gespräch schon vor Monaten vermutet hatte. Abweichungen in der Bauausführung zu den Einreichplänen hatten ein Bild von Bauwillkür abgegeben. Bereuter hat als Ortschef jetzt aufzuräumen, was ihm sein Vorgänger im Amt eingebrockt hat. “Wir sehen es so, dass der ursprüngliche Baubescheid nie in Rechtskraft erwachsen ist”. Mit anderen Worten: Eine Bewilligung liegt noch nicht einmal für den ursprünglich kleineren, eingereichten Bauantrag vor. Mittlerweile seien vom Eigentümer neue Anträge eingebracht worden, bestätigt die Baurechtsverwaltung.

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Werbeunternehmer Richard Morscher hatte die Alpe in Sibratsgfäll 2009 gemeinsam mit einem Landwirt erworben und später das neue Alpgebäude errichten lassen. Rechtsanwalt Wilhelm Klagian, der die beiden vertritt, wies mehrfach öffentlich darauf hin, dass beim Bau alles korrekt abgelaufen sei. Es sei klarzustellen, dass es sich weder um einen Schwarzbau handelt, noch irgendeine unlautere Beziehung zwischen den Bauwerbern und der Gemeinde Sibratsgfäll bestand, ließ er die VN wissen. Und zu den Abweichungen bei der Bauausführung: “Zunächst waren rund 200 Quadratmeter Wohnfläche im ursprünglichen Plan 2012 skizziert. 2014 haben wir dann im Wohntrakt erweitert, was aber auch im Bauansuchen vermerkt und genehmigt wurde”, so Klagian in einem früheren VOL.AT-Interview. Eine Sichtweise, die von der Baurechtsverwaltung Bregenzerwald so nicht geteilt wird. Dort rechnet man jedenfalls mit einem längeren juristischen Verfahren.

Alpe KrŠhenberg
Wie es mit der Alpe Krähenberg weitergeht? Unklar. Volksanwalt Klaus Feurstein fordert, dass alle notwendigen Schritte unternommen werden, um einen rechtskonformen Zustand herzustellen. VN

Die Causa “Luxus-Alpe” dürfte so schnell nicht vom Tisch sein. Noch immer sind viele Fragen offen, auch abseits des Baubescheids. Volksanwalt Klaus Feurstein liegt die Entscheidung der Baurechtsverwaltung zudem nicht vor. Noch gebe es keine offizielle Rückmeldung. Diese erhofft er sich von der Behörde in den nächsten Tagen. “Wir erwarten jetzt, dass die notwendigen Schritte gesetzt werden, um einen rechtskonformen Zustand herzustellen”. Was das konkret bedeutet? Unklar. Klar ist, dass Behörden und Gerichte am Zug sind, um im Fall des umstrittenen Bauvorhabens für eine Entscheidung zu sorgen.