Kripo ermittelt: Luxus-Alpe Krähenberg beschäftigt jetzt auch die Justiz

Staatsanwaltschaft Feldkirch bestätigt VN-Informationen, wonach zum Bau der Luxus-Alpe Krähenberg in Sibratsgfäll ein Ermittlungsverfahren läuft. Behörden hatten festgestellt, dass es für die Alpe keinen gültigen Baubescheid gibt. Es geht um den Verdacht des Missbrauchs der Amtsgewalt. Die Kriminalpolizei hat die Arbeit bereits aufgenommen.
Sibratsgfäll Die Luxus-Alpe Krähenberg kommt nicht aus den Schlagzeilen. Landesvolksanwalt Klaus Feurstein hatte den Fall Ende des Vorjahres ans Licht gebracht. Der Abschlussbericht eines Prüfungsverfahrens der Volksanwaltschaft zum Bau der Alpe in Sibratsgfäll zeigte damals erhebliche Missstände auf. Seither schlägt die “Causa Luxus-Alpe” hohe Wellen und beschäftigt jetzt auch die Justiz. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch bestätigt entsprechende VN-Informationen, wonach gegen den früheren Bürgermeister in Sibratsgfäll, Konrad Stadelmann, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt läuft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Ein einflussreicher Vorarlberger Werbeunternehmer hatte 2009 gemeinsam mit einem Bauern und der Unterstützung gut vernetzter Anwälte die Alpe Krähenberg mit 115 Hektar Boden erworben und schnell spektakuläre Umbaupläne gewälzt. Dafür sollten 1700 Quadratmeter Freifläche am Rande eines Hochmoors in Bauland umgewidmet werden. Das Ansinnen hatte innerhalb der Gemeindestube und auch bei Naturschützern Kritiker auf den Plan gerufen. Der damalige Bürgermeister Konrad Stadelmann hingegen machte sich für den Bau stark und setzte sich Mitte Mai 2012 bei einer Abstimmung in der Gemeindevertretung schließlich durch. Gewidmet wurde mehr als benötigt, “damit die Bauherren nicht wegen jedem Firlefanz neu ansuchen müssen, sondern Spielraum haben”, so Stadelmann damals in einem Radio-Interview.

Das Entgegenkommen und die Großzügigkeit dürfte nicht uneigennützig gewesen sein, wie die spätere Vergabe verschiedener Erdbewegungsarbeiten beim Bau der Alpe an seine private Firma vermuten lassen. Danach war Stadelmann zudem für mehrere Jahre als Verwalter der Alpe engagiert. Nach 30 Jahren in der Gemeindepolitik, fünf Jahre davon als Bürgermeister, widmete ihm das “Reisemagazin Bregenzerwald” zum Ausscheiden aus dem Amt einen Beitrag im Heft. Dort wird ein Macher beschrieben, der nicht zögerte, sondern lieber Tatsachen geschaffen habe, um ein bevorstehendes Projekt nicht durch endlose Diskussionen zu zerreden, wie es im Beitrag heißt. So dürfte es auch bei der Alpe Krähenberg gelaufen sein, was jetzt allerdings die Justiz auf den Plan ruft.
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Ermittler der Polizei haben sich mit den undurchsichtigen Vorgängen um den Bau der Alpe zu beschäftigen. Bei wohl keinem anderen Gebäude im Land wurden Gesetze und Vorgaben in einem vergleichbaren Ausmaß umgangen. Gebaut wurde nach Lust und Laune, jedenfalls erheblich abweichend vom Bauantrag. Mittlerweile steht auch fest, dass es für die Luxus-Alpe keinen gültigen Baubescheid gibt. Zu diesem Schluss kam die Baurechtsverwaltung Bregenzerwald als zuständige Behörde.
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Zwischen einstigem Bauantrag und Bauausführung klafft jedenfalls eine riesige Lücke. Anstelle eines eher bescheidenen Alpgebäudes, wie ursprünglich skizziert, wurde eine “Alpe de Luxe” errichtet. Das edel ausgeführte Gebäude verfügt über ein halbes Dutzend Zimmer im Stile eines Seminarhotels und einer 100-Quadratmeter-Dachwohnung. Ans Licht kam der Fall, weil die Liegenschaft von einem exklusiven Wiener Immobilienmakler zum Verkauf angeboten wurde. Bürger wandten sich daraufhin an den Landesvolksanwalt, der den Bauakt ausheben ließ und in einem Prüfverfahren schließlich eine Vielzahl an Missständen dokumentierte.
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Für den Eigentümer der Alpe hatte dessen Rechtsvertreter mehrfach öffentlich klargestellt, dass beim Bau alles korrekt abgelaufen sei. Es sei festzuhalten, dass es sich weder um einen Schwarzbau handle, noch irgendeine unlautere Beziehung zwischen den Bauwerbern und der Gemeinde Sibratsgfäll bestünde, ließ er wissen. Altbürgermeister Konrad Stadelmann konnten die VN zum aktuellen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt nicht erreichen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Es gilt die Unschuldsvermutung.