Kurt Gächter und sein Testament-Ärger: “Meines wird auf jeden Fall an vier Stellen deponiert”

Wie blind muss man sein, um ein Testament nicht mehr lesen zu können? Diese Frage stellte sich bei Kurt Gächters Onkel. Er gewann alle Prozesse, zufrieden ist er jedoch nicht.
Lustenau “So, jetzt haben wir recht bekommen. Aber mir ist dieser Notar ein Dorn im Auge”, erklärt Kurt Gächter. Jahrelang prozessierte der Lustenauer, es ging bis zum Obersten Gerichtshof. Und jede Instanz bekamen er und seine Mitstreiter recht.
Der Erblasser war der 2019 verstorbene kinderlose Onkel. Eigentlich gab es eigenhändig verfasste Testamente, die mehr als sieben Erben vorsahen. Und dann zwei innerhalb kurzer Zeit beim Notar unterschriebene, die nur mehr einen von ihnen als Alleinerben vorsah. Laut dem Alleinerben und dem Notar habe der Erblasser zumindest so getan, als ob er dieses kleingeschriebene Testament lesen könne. Faktisch war er jedoch längst nicht mehr in der Lage gewesen, konnten die Enterbten beweisen – und bekamen vom Bezirksgericht bis zum Obersten Gerichtshof Recht. Das Testament hätte von einem von drei Zeugen vorgelesen werden müssen, legen die gesetzlichen Vorgaben für einen solchen Fall fest.
Kritik an der Justiz und dem Notariat
Für Gächter ist der Fall damit aber noch nicht erledigt. Ihn stört, wie einfach es immer noch ist, ein fragwürdiges Testament zu verfassen. Denn oft sind die Zeugen einfach nur Sekretärinnen und andere, vom Notariat aus greifbaren Personen. In diesem Fall eben eine weitere Sekretärin einer nahen Kanzlei. Und glaubt man dieser Zeugin, kam der Onkel nicht wie behauptet allein, sondern mit besagtem Alleinerben. Und Gächter ist überzeugt, dass es auch für Fremde schnell klar gewesen sein müsse, dass sein Onkel das Testament nicht gelesen haben könne.
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Den Lustenauer erinnert seine Situation an die Testamentsaffäre. Und jene, die die Lücken ausnutzen wollen, hätten es immer noch zu einfach, ist Gächter überzeugt: “Die Justiz ist nicht wahnsinnig gut aufgestellt”, verweist er auf seine Erfahrungen. Ihr Fall wurde von insgesamt vier Richtern betreut, in beinahe ebensoviel Jahren. Für den Lustenauer ein Zeichen, dass hier dauernd Personal zu anderen Brennpunkten verschoben werden muss. Hinzu kommen Erben, die trotz fraglicher Testamente nicht tätig werden. Bereits bei der Testamentsaffäre wurde schnell klar, dass die Dunkelziffer groß war. In Gächters Umfeld gab es ebenfalls Testamente, die danach in Frage gezogen wurden. Als sich abzeichnete, wie aufwendig diese Verfahren wird, gaben die Erben jedoch auf.
Forderung nach strengeren Gesetzen und Konsequenzen
Auch der Notar in seinem Fall fiel während der Affäre bei mehreren Testamenten als etwas zu sorglos auf. “In meinen Augen ist er einfach nicht korrekt”, hat er kein Vertrauen in den Notar. Nun, mit seinem Fall ausjudiziert, erwartet Gächter Konsequenzen. Er informierte sowohl die Notariatskammer als auch die Staatsanwaltschaft. “Nach Vorliegen des höchstgerichtlichen Entscheids wird nun seitens der Notariatskammer geprüft, ob seitens des Notars ein Fehlverhalten vorliegt, das disziplinäre Maßnahmen nach sich zieht”, stellt die Notariatskammer in Aussicht. “Diese Prüfung wird in den nächsten Wochen durch die entsprechenden Gremien erfolgen.” Die Entscheidung des OGH erging vor zwei Monaten.
Gächter würde sich außerdem klarere Gesetze wünschen, etwa bei der Auswahl und Anzahl der Zeugen. Die bisherigen Nachbesserungen waren ihm nicht scharf genug, wie sich auch an seinem Fall zeige. “Mein Testament wird auf jeden Fall an vier Stellen deponiert”, stellt der Lustenauer bereits in Aussicht.