Kurt Gächters Testaments-Ärger: Notar sollte nun gegen sich selbst arbeiten

Vorarlberg / 13.09.2024 • 07:00 Uhr
Kurt gächter
Kurt Gächter kämpft seit Jahren für sein Testamentsanspruch. Einen Namen wird es dabei nie los: VN/Rauchder Notar.

Die Testamentsvollstreckung von Kurt Gächter nimmt possenhafte Züge an.

Lustenau Jedes Gericht gab Kurt Gächter und seinen Mitklägern recht, der Onkel konnte das bei einem Notar abgeänderte Testament nicht lesen. Für die Vollstreckung des gerichtlich anerkannten Letzten Willens wird ein Notar als Gerichtskommissär bestellt. “Man glaubt es kaum, der Gerichtskommissär ist der Notar aus Lustenau, dessen Testamentsabänderungen in unserem Fall vom OGH für null und nichtig erklärt wurden”, lässt Gächter die VN wissen.

Wie konnte es so weit kommen? Gerichtskommissäre werden von den Bezirksgerichten nach einem strikten Zuteilungsschlüssel ausgewählt. Dieser kann sich nach dem Alphabet richten, oder auch nach dem Wohnort. Damit wäre es nicht überraschend, dass ein Lustenauer Notar für eine Lustenauer Verlassenschaft zuständig wäre. Sollte dabei eine mögliche Befangenheit im Raum stehen, kann diese selbst von Amts wegen erst nach erfolgter Zuteilung geprüft werden. In besagtem Fall werde diese derzeit vom Bezirksgericht Dornbirn geprüft, man erwarte eine Neuzuteilung im Laufe der nächsten Wochen.

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Gächter selbst hat bereits einen Antrag auf Ablehnung dieser ersten amtlichen Zuweisung eingereicht. Sein Vertrauen in den Notar ist überschaubar, nicht nur wegen der eigenen Erfahrungen. Seit der Testamentsaffäre am Dornbirner Bezirksgericht hat der Notar in Lustenau mit einem gewissen Reputationsverlust zu kämpfen. “Man teilte mir mit, das könne einige Zeit in Anspruch nehmen. Als ob wir alle Zeit der Welt hätten, meine beiden erbberechtigten Tanten sind 94, beziehungsweise 91 Jahre alt”, ärgert er sich über die steifen Prozedere. Seit Jahren begleitet ihn diese Testamentsaffäre. Bis zum Obersten Gerichtshof ging die Frage, ob sein Onkel gut genug sah, um ein fremdverfasstes Testament lesen zu können. Die Antwort durch alle Instanzen: Nein, konnte er nicht. Dies müsste auch besagtem Notar klar gewesen sein, ist er überzeugt. Gächter hofft nun auf die Notariatskammer für Vorarlberg und Tirol. Diese prüft aktuell, ob sich der Notar bei diesem Testament etwas zuschulden habe kommen lassen.