Nationalratswahl hinter Gittern: Wie wird in der Justizanstalt Feldkirch gewählt?

Vorarlberg / 29.09.2024 • 11:20 Uhr
Nationalratswahl hinter Gittern: Wie wird in der Justizanstalt Feldkirch gewählt?
Die Leiterin der Justizanstalt Feldkirch, Dr. Cornelia Leitner, erklärt den Ablauf der Wahl für die Insassen. VN

Haben Häftlinge ein Wahlrecht, und wenn ja, können sie es nutzen? Die Leiterin der Justizanstalt Feldkirch, Cornelia Leitner, erklärt den VN, wie das Wahlrecht hinter Gefängnismauern gewahrt bleibt.

Feldkirch Wahlen sind das Herzstück jeder Demokratie. Doch was passiert, wenn jemand hinter Gittern sitzt? Lange Zeit hatten Strafgefangene in Österreich bei Wahlen kein Recht auf eine Stimmabgabe. Mittlerweile ist das anders. Ein Einblick in die Justizanstalt Feldkirch zeigt, dass auch hier hinter den Mauern demokratische Rechte gewahrt bleiben – wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Cornelia Leitner, Leiterin der Justizanstalt Feldkirch, erklärt den VN, wie die Häftlinge von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen.

Möglichkeit zur Briefwahl

“Wir bieten wahlberechtigten Personen in der Justizanstalt die Möglichkeit zur Briefwahl,” erklärt Leitner. “Wahlberechtigt ist, wer seinen ordentlichen Wohnsitz in einer österreichischen Gemeinde außerhalb der JA hat und dort in der Wählerevidenz eingetragen ist.” Besonders interessant: Auch wer seinen Wohnsitz in der Anstalt hat, kann in der Wählerevidenz der zuständigen Behörde aufgenommen werden, sofern kein Ausschluss vom Wahlrecht vorliegt.

Hinter den Gefängnismauern wird gebohrt, gehämmert, gesägt und genäht.   VN
Auch in der Justizanstalt Feldkirch wird das Wahlrecht gewahrt – Häftlinge können ihre Stimme per Briefwahl abgeben. VN

Der Ablauf der Briefwahl ist klar geregelt: Ab Kundmachung der Wahl können Häftlinge bei jener Behörde, bei der sie in der Wählerevidenz aufscheinen, um Ausstellung einer Wahlkarte mit formlosen Schreiben ansuchen. Diese wird den Insassen von der Stadt Feldkirch direkt zugesandt, und sie können ihre Stimme unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen. “Da das Wahlgeheimnis gilt, gibt es keinerlei Aufzeichnungen darüber, wer eine Wahlkarte beantragt oder diese abgeschickt hat”, betont Leitner.

Informationen für Häftlinge

Wichtig ist auch, dass alle wahlrelevanten Informationen für die Insassen zugänglich sind. In der Justizanstalt hängen entsprechende Hinweise auf den Infotafeln aller Abteilungen, sodass jeder Insasse die Möglichkeit hat, seinen Wahlkartenantrag rechtzeitig abzugeben. “Unsere Bediensteten leisten bei Bedarf Hilfestellung und erteilen weitere Informationen”, erklärt Leitner weiter.

Justizanstalt Feldkirch
Die Wahlkarten werden den Insassen rechtzeitig zugestellt, damit sie ihre Stimme unbeobachtet und unbeeinflusst abgeben können. VN

Diese Vorkehrungen gelten nicht nur für die Nationalratswahl, sondern auch für die EU- und Landtagswahl, die in zwei Wochen ansteht. So wird sichergestellt, dass auch hinter den Mauern die Stimme eines jeden wahlberechtigten Bürgers zählt.

Auch Ausnahmen gibt es

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Verurteilte, bei denen das Gericht im Urteilsspruch den Ausschluss vom Wahlrecht ausgesprochen hat, sind nicht wahlberechtigt. Die Bundesverfassung (Art. 26 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz) bestimmt, dass man vom Wahlrecht nur unter ganz strengen Bedingungen ausgeschlossen werden darf. In Paragraf 22 der Nationalrats-Wahlordnung ist bestimmt, dass ein österreichischer Staatsbürger oder eine österreichische Staatsbürgerin im Fall der Verurteilung wegen genau festgelegter Delikte vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen werden darf. Dabei muss der Richter genau begründen, warum ein Zusammenhang zwischen der Straftat und dem Ausschluss vom Wahlrecht besteht.

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