Einbrecher-Duo machte fette Beute

Knapp 60.000 Euro bei 41 Einbrüchen. GPS überführt georgische Kriminaltouristen.
Feldkirch 40 Einbrüche österreichweit im Mai 2024, ein Einbruch 2022 in Hohenems. Damals, 2022, wurde gegen eine unbekannte Täterschaft ermittelt. In zwei Wochen dieses Jahres war das Duo dann schon wesentlich „fleißiger“. Da für die Zuständigkeit die erste Tat zählt, war somit Staatsanwältin Julia Berchtold für die ganze Liste von Straftaten zuständig. Insgesamt war die Beute rund 60.000 Euro. Seit fünf Monaten sitzen die beiden Georgier in U-Haft. Bei ihrem letzten Einbruch in Oberösterreich wurden sie geschnappt. Der Erstangeklagte behauptet, drei Einbrüche begangen zu haben, der Zweitangeklagte bekennt sich überhaupt nur für den letzten schuldig.
Unzählige Beweise
„Ich habe noch nie eine derart erdrückende Beweislage erlebt, bei welcher der Angeklagte trotzdem leugnet“, sagt Richter Theo Rümmele. Auch die beiden Laienrichter haben keinerlei Zweifel, dass die beiden für alle angeklagten Einbrüche verantwortlich sind. Es gibt Bilder, Videos, Fußspuren und sichergestellte DNA. Es wurden keine Wohnhäuser ausgesucht, sondern Gewerbebetriebe wie Gasthäuser, Imbissstände, Pizzerien, Strandhäuser, Presshäuser, Kfz-Werkstätten, Bäckereien und dergleichen. Auch zwei Schwimmbäder wurden bestohlen. Ergaunert wurden Beträge zwischen 20 Euro oder bei einem Postverteilerzentrum 4500 Euro.
Kriminaltourismus
Die beiden trafen sich in Tschechien am Flughafen, dort mieteten sie sich ein Auto. Dass das Auto mit einem GPS versehen war, welches die gesamte Route aufzeichnete, daran dachten die beiden offensichtlich nicht. Für den schweren, gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahl bekommen die Ganoven 18 Monate Haft. Teilweise werden den Opfern Schadenersatzbeträge zugesprochen, zudem wird ein Verfall festgelegt, doch beides wird zahnlos bleiben, denn die zwei haben kein Geld. Der eine arbeitete hin und wieder als Sporttrainer, der andere als Gelegenheitsarbeiter auf Baustellen. Letzterer hat drei kleine Kinder. Das Urteil ist rechtskräftig.