Wer beim Testament immer mit offenen Karten spielen sollte

Vorarlberg / 12.11.2024 • 08:00 Uhr
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Die Testamentscausa ist in Vorarlberg vielen noch im Gedächtnis. Seitdem haben sich die Ansprüche an ein Testament eher verschärft – und damit auch die Ansprüche an den Notar. VN Archiv/Hartinger

Ein Testament aus Lustenau beschäftigte die Höchstrichter, vor allem da die Lesefähigkeit des Erblassers infrage zu stellen war. Doch was bedeutet dies nun für die Zukunft?

Innsbruck, Lustenau Ein neues Testament, das statt über sieben nur mehr einen Erben vorsah. Enterbte, die beweisen konnten, dass der Erblasser das fremdverfasste Testament nicht lesen konnte. Jedes Gericht gab Kurt Gächter aus Lustenau und seine Miterben recht. Doch was können andere nun aus diesem Prozess mitnehmen?

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Für die Notariatskammer stellt sich primär eine Frage: Wie stellt man als Notar denn überhaupt fest, ob der Klient das in seinem Auftrag verfasste Testament lesen kann. “Man könnte natürlich immer darum bitten, dass mehrere Zeilen vorgelesen werden”, vermutet Notar Lukas König. Er spricht für die Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg. “Die Frage ist dann wieder, wie gut das bei den Leuten ankommt.” Im Regelfall wäre man als Notar ja im Auftrag genau jener Person tätig, der man die Täuschungsabsicht mit einer solchen Nachfrage unterstellen würde. Diese sollte daher wenig Interesse daran haben, den eigenen Notar zu täuschen. Doch auch König kennt Fälle, in denen der Klient nur ungern einräumt, altersbedingt inzwischen Probleme mit dem Lesen zu haben.

Offenheit erspart Ärger

“Wenn dieser Fall eines aufzeigt, dann welch hohe Ansprüche an ein rechtsgültiges Testament inzwischen gestellt werden”, betont König. Dies werde glücklicherweise immer mehr Menschen bewusst, doch werde es immer noch oft unterschätzt. Von immenser Priorität sei daher ein ehrlicher und offener Umgang mit dem Notar. Etwa die Frage, ob es noch andere Erbberechtigte gibt. So könnte es Kinder aus früheren Beziehungen geben, zu denen eventuell aber kein Kontakt mehr besteht. Sie wären dennoch erbberechtigt. Will man diese jedoch eben aufgrund des fehlenden Kontaktes enterben, reicht es eben nicht, sie im Testament ignorieren zu wollen und sie deshalb dem Notar gegenüber nicht zu erwähnen.

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Entsprechend wichtig sei es daher, dass man als Erblasser möglichst direkt und ehrlich zum Notar vor und während des Verfassens eines Testaments ist, möglichst ohne Vermittler. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Testament im Sinne des Erblassers ist und auch danach hält. Gächter ist sich sicher, dass das Testament mit dem Alleinerben nicht im Sinne seines Onkels war. Ob das Disziplinarverfahren der Kammer zum gleichen Ergebnis kam, lässt diese nicht durchscheinen.