Juwelieren falsches Gold verkauft: Haft- und Geldstrafen für Betrügerduo

Zwei Bosnier tingelten mit gefälschten Dukaten durch Österreich
Feldkirch Der 34-jährige Bauarbeiter und sein 47-jähriger Kollege und Landsmann zeigen sich von Anfang an geständig. Sie waren von Februar bis Mai dieses Jahres durch Österreich gereist und hatten versucht, Juwelieren gefälschte Golddukaten anzudrehen. Die Staatsanwaltschaft spricht von rund 88.000 Euro. Der wirkliche Schaden ist geringer, weil etliche Händler schlussendlich nicht kauften. Bei ihnen kam es zu keinem Schaden und der Betrug blieb in diesen Fällen beim Versuch. Bezahlt werden muss ein Schaden von mindestens 26.000 Euro. Einige Händler meldeten Forderungen an, andere verzichteten darauf.
Einfallsreiche Geschichte
„Mein Mandant arbeitete auf einer Baustelle, wo ein Haus abgerissen wurde. Dort fand er aus einem Sofa herausgefallene Münzen“, schildert Verteidiger Bernhard Schwendinger die Verantwortung seines Mandanten. Schwendinger führt als Argument für die Unwissenheit des 34-Jährigen an, dass er sich an professionelle Goldhändler wandte und die Münzen nicht privat oder im Internet verkaufte. „Er hätte damit rechnen müssen, dass die Fälschungen bei professionellen Geschäftsleuten auffliegen. Jene, denen die Sache zu ‚heiß‘ war oder sogar die Fälschungen erkannten, verständigten nicht die Polizei, sondern warnten allenfalls andere Händler“, zeigt sich der Verteidiger erstaunt über das Verhalten der Branche.

Untergeordnete Rolle
Der Zweitangeklagte war nur untergeordnet tätig, er war einige wenige Male mit dabei und erhielt nur 300 Euro. Ein Betrugsopfer ist gekommen und schildert, dass sich die Männer äußerst professionell verhielten: „Ich bin schon 40 Jahre im Geschäft und sehr vorsichtig. Die beiden gaben an, sie hätten die Dukaten geerbt.“ Bei dem Angebot handelte es sich um irgendwelche, nur oberflächlich vergoldete Münzen. Der gute Glaube der beiden endet auf jeden Fall zu dem Zeitpunkt, in dem einer der Händler ihnen ausdrücklich sagte, dass es Fälschungen seien. Doch die beiden boten die Münzen weiter feil.
„Mein Mandant ist derzeit arbeitslos, hat aber einen Job in Aussicht, wo er 3200 Franken monatlich netto verdient. Das hätte er verschweigen können, dann würde die Strafe viel niedriger ausfallen“, ist Verteidigerin Astrid Nagel bemüht, die heutige Ehrlichkeit ihres Mandanten zu unterstreichen. Der Erstangeklagte wird zu 24 Monaten, acht davon unbedingt und einer Schadenswiedergutmachung in der Höhe von 26.000 Euro verurteilt. Sein Kollege zu sieben Monaten auf Bewährung und 2800 Euro Strafe. Der Verfallsbetrag von 50.000 Euro beim Erstangeklagten dürfte eine Forderung auf dem Papier bleiben. Der Zweite wird die 300 Euro Verfall eher bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.