Betrunkener Teenager verursacht hohen Schaden im Bregenzer Hafen

Vorarlberg / 04.12.2024 • 11:49 Uhr
Bootsplane beschädigt
Der Lehrling gab vor Gericht an, sich an nichts erinnern zu können. EC

17-Jährige machte sich an einem Motorboot zu schaffen. Am Mittwoch musste er vor Gericht erscheinen.

Feldkirch Der 17-Jährige wurde schon einmal wegen Sachbeschädigung und Einbruchsdiebstahl verurteilt. Damals, im Juni, wusste man noch nicht, dass der junge Mann noch eine weitere schwere Sachbeschädigung auf dem Kerbholz hat. Nun müssen die zwei Straftaten bezüglich der Strafhöhe so betrachtet werden, als wären beide Strafanträge zusammen verhandelt worden. Dieses Mal geht es um ein Motorboot, das im Bregenzer Hafen lag. Dort drang der junge Mann im März dieses Jahres ein und beschädigte dabei die Bootsplane im hinteren Bereich.

Fanta genehmigt

Der Technikerlehrling gibt an, sich an nichts erinnern zu können, räumt aber ein, dass er es auch nicht ausschließen kann. Vermutlich hat Alkohol zum Gedächtnisverlust beigetragen. Auf dem Boot genehmigte er sich jedenfalls eine Dose Fanta. Pech für ihn, denn anhand der Fingerabdrücke konnte der bereits straffällig gewordene Teenager rasch ausgeforscht werden. Vor Richter Martin Mitteregger wundert er sich, dass der Schaden so hoch ist. „Durch die offene Persenning drang Wasser in das Innere des Bootes“, erklärt ihm dieser. Ob die Versicherung den Schaden dem Bootsbesitzer bereits bezahlt hat oder nicht, ist unklar. Jedenfalls wird sich derjenige, der finanziell zum Zug gekommen ist, vermutlich bei dem Lehrling melden. Im Strafrecht ist der Fall geklärt, zivilrechtlich gibt er somit wenig Arbeit und mit dem Urteil hat der Geschädigte immerhin 30 Jahre Zeit, sich sein Geld zurückzuholen.

Neuerlich verurteilt

Die Eltern sind zu dem Verfahren nicht gekommen, immerhin begleitet der Bruder den Angeklagten. Der 17-Jährige wird wegen schwerer Sachbeschädigung zu einer Zusatzgeldstrafe von 240 Euro verurteilt. Die Hälfte muss er bezahlen, der Rest ist auf Bewährung. Bewährungshilfe wird angeordnet. Bezüglich der 20.500 Euro Schaden, wird man den Teenager vermutlich auch noch kontaktieren. Das Urteil ist rechtskräftig.