Schuldspruch für Bregenzer Winzer Josef Möth

Vorarlberg / 10.12.2024 • 10:55 Uhr
Schuldspruch für Bregenzer Winzer Josef Möth
Der Bregenzer Winzer Josef Möth und sein Verteidiger Florin Reiterer. EC

Die für Vögel gefährlichen Netze waren laut Gericht nicht fachgerecht angebracht.

Feldkirch Der Prozess gegen den Bregenzer Winzer Josef Möth hat nun ein Ende gefunden. Zumindest in erster Instanz. Dem Winzer, der in Bregenz insgesamt 3,5 Hektar Weinberge bewirtschaftet, wurde Tierquälerei vorgeworfen. Der Grund: In den Ernteschutznetzen über den Rebstöcken hatten sich im Herbst 2023 zahlreiche Vögel verfangen. Teilweise sind sie qualvoll verendet, zum Teil konnten sie befreit werden. Passanten hatten die Fluchtversuche der Vögel beobachtet und den Tierschutz informiert.

Bei einer offiziellen Begehung mit Experten wurden acht tote und drei lebende Vögel registriert. Der Winzer wundert sich selbst, dass derart viel Vögel sich in den Netzen verhedderten. Darunter waren Kuckucksvögel, Stare, Singdrosseln, Falken und Rotkelchen. „Ich bin kein Tierquäler“, sagt der Bregenzer und führt an, was er alles unternommen hat, um seine Ernte zu schützen und gleichzeitig Tiere so weit wie möglich nicht zu schädigen. Möglicherweise hätten auch Passanten die Netze angehoben oder Löcher hineingeschnitten, meint Möth.

Gericht
Der VGT hat Fotos von Vögeln, die sich in den Netzen verheddert haben, veröffentlicht. VGT
Sepp Möth, Winter, Vögel
VGT

Nicht widerspruchsfrei

Selbst unter Experten gibt es zu diversen wichtigen Details unterschiedliche Anschauungen. Der Obst- und Weinbausachverständige Friedrich Unger hält die Farbe des Netzes für unwichtig, die Biologin und Sachverständige für Natur- und Landschaftsschutz Sarah Degenhart für wichtig und begründet dies mit dem Kontrast, den Vögel sehr wohl wahrnehmen könnten. Möth hat eine fundierte Ausbildung im Weinbau abgeschlossen, diverse Praktika absolviert und auch im Bodenseeraum etliche Betriebe kennengelernt. „Alle spannen die Netze auf diese Art und Weise“, sagt Möth. „Im Burgenland betreibt man seit 20 Jahren nicht mehr diese Form des Ernteschutzes“, entgegnet der Burgenländer Sachverständige, selbst seit 30 Jahren Weinbauer. Kontrollgänge machte der Winzer zwar, doch laut Biologin müsste alle 15 Minuten kontrolliert werden, ob ein Tier sich verheddert hat, wenn man effektiv Vögel schützen wolle. Stress, Temperatur, Art des Vogels, alles spielt eine Rolle und viele Dinge sind nicht machbar.

Sepp Möth, Winter, Vögel
Bei einer offiziellen Begehung mit Experten wurden acht tote und drei lebende Vögel registriert. VGT
Sepp Möth, Winter, Vögel
VGT
Sepp Möth, Winter, Vögel
VGT

Nach mehreren Verhandlungstagen kommt Richterin Verena Wackerle zu der Entscheidung, dass der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt ist und verhängt eine Geldstrafe von insgesamt 28.800 Euro. Die Hälfte wird bedingt nachgesehen, womit 14.400 Euro zu zahlen sind. Verteidiger Florin Reiterer meldet Rechtsmittel an, die zweite Instanz wird sich die Entscheidung ansehen müssen. Die Richterin sieht ein, dass verletzte oder tote Vögel nicht ausgeschlossen werden können, doch es ginge darum, den Schaden möglichst gering zu halten. Sie stützt sich dabei vor allem auf das Gutachten aus dem Weinbau, wonach andere Bespannungstechniken wesentlich geeigneter seien. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Schuldspruch für Bregenzer Winzer Josef Möth
Sepp Möth will in Berufung gehen. EC