“Der Vorwurf trifft nicht zu” – ÖBB stellen sich vor Security am Bahnhof Dornbirn

Die Bundesbahnen lassen den Vorwurf nicht gelten, dass ihr Sicherheitspersonal seine Aufgaben nicht erfülle.
Dornbirn Als am Montag bei einem Streit ein Messer gezogen wurde, hätte die Security der ÖBB nicht gehandelt. Dabei hätte die Freundin jenes Mannes, der den Streit nur schlichten wollte, als er sich plötzlich einem Messer gegenübersah, laut um Hilfe geschrien. Hätte der Sicherheitsdienst mehr tun müssen?
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“Wir bedauern den Vorfall zutiefst”, versichert ÖBB-Sprecher Christoph Gasser-Mair. Aber: “Der Vorwurf, unsere Mitarbeiter hätten nicht eingegriffen, trifft jedoch nicht zu.” Diese hätten sehr wohl im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Kompetenzen gehandelt. So seien sie vor Ort gewesen und sie seien es gewesen, die die Polizei alarmiert hätten.
Keine Rechte wie die Polizei
Grundsätzlich beschränkt sich bei einer Gefahrensituation darauf, Unbeteiligte in Sicherheit zu bringen und die Rettungskette in Gang zu setzen, sprich den Notruf abzusetzen. Denn: Ein Sicherheitsdienst ist keine Polizei. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat und der Exekutive. Das bedeutet, die Polizei hat die Aufgabe, notfalls mit unmittelbarer Gewalt den gesetzmäßigen Zustand herzustellen. Ein Sicherheitsmitarbeiter hingegen ist ein Zivilist in Uniform, ein privates Aufsichtsorgan. Er kann nur in Notwehr handeln oder vom Anhalterecht Gebrauch machen, im selben Ausmaß wie jeder andere Bürger auch. “Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es untersagt, Fahrgäste oder Passanten festzuhalten”, betont Gasser-Mair. “Für die Sicherheitsmitarbeiter gilt in derartigen Ausnahmesituationen der Grundsatz ‘Selbstschutz vor Fremdschutz’ sowie Deeskalation.”
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Ihre Kernaufgabe ist es, die Hausordnung auf dem Bahnhofsgelände durchzusetzen. Der Busbahnhof gehört nicht der ÖBB und wird daher von der Stadt verwaltet. Diese hat zwar selbst einen Sicherheitsdienst beauftragt – jedoch nicht für Montagabend, da dieser grundsätzlich als ruhig galt.