In Panik Amtsärztin geschlagen

Jugendlicher fühlte sich in die Enge getrieben und rastete aus.
Feldkirch Agoraphobie oder Platzangst, eine oft unbeherrschbare Angst vor geschlossenen Räumen wie Liften oder engen Räumlichkeiten. Aber auch existenziell bedrohlich empfundene Situationen können die Betroffenen in Panik bringen. So geschehen bei einem jungen Mann, der während seiner Lehre gekündigt wurde. Am Landesgericht ist er höflich und eloquent, er macht einen gebildeten, ordentlichen Eindruck und auch der Vater, der ihn begleitet, macht einen guten Eindruck. Ende vergangenen Jahres wurde der junge Mann gekündigt. „Ich geriet an jenem Tag dadurch in eine Perspektivlosigkeit und wusste mir nicht mehr zu helfen“, erzählt er vor Gericht. Noch in seiner Firma versuchte er, sich das Leben zu nehmen. Der Versuch schlug zum Glück fehl, wenig später landete er bei der Amtsärztin, beziehungsweise sie kam zu ihm.
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Angststörung bekannt
Die Amtsärztin wusste von dem Selbstmordversuch und auch die Angststörung des Patienten hatte ihr ein Kollege mitgeteilt. „Die Untersuchung bestand ausschließlich aus der Frage, wie es mir gehe, worauf ich natürlich schlecht sagte, weil ich ja mir ja kurz zuvor das Leben nehmen wollte“, erzählt der junge Mann vor Gericht. Die Ärztin beschloss, den Lehrling nach Rankweil in das Landeskrankenhaus bringen zu lassen, da ja offensichtlich Eigengefährdung vorlag und sie es nicht riskieren konnte, dass sich der Junge auf dem Heimweg oder zu Hause doch noch vor ein Auto wirft oder aus dem Fenster stürzt. Der Gekündigte hatte jedoch aufgrund seiner Angststörung Panik, in Rankweil eingeschlossen zu sein, und rastete aus. Er schlug um sich und erwischte die Ärztin zweimal im Gesicht, zudem trat er mit den Fersen gegen die Medizinerin. Sie wurde am Nacken, Hals, am linken Ohr und an der Schulter leicht verletzt.
Keine Verurteilung
Der Angeklagte war bislang unbescholten, hatte einen ordentlichen Lebenswandel und möchte wieder in den Beruf zurück. „Weil die Situation damals eine ganz besondere war, beenden wir das Verfahren ausnahmsweise mit einer Diversion“, erklären die Richterinnen Kathrin Feuerle und Sabrina Tagwercher dem Lehrling. Außerdem ist er unter 21, weshalb besondere Jugendschutzbestimmungen zur Anwendung kommen. Das Verfahren wird eingestellt. Der Lehrling ist in Behandlung und ist glücklich, dass der Prozess ohne Vorstrafe beendet wurde.
Hier finden Sie Hilfe, wenn sie sonst keinen Ausweg mehr sehen
Hilfsangebote für Betroffene und Angehörige:
- Die Psychiatrische Soforthilfe bietet unter 01/313 30 rund um die Uhr Rat und Unterstützung im Krisenfall.
- Die österreichweite Telefonseelsorge ist ebenfalls jederzeit unter 142 gratis zu erreichen.
- SUPRO – Kompetenzzentrum für Gesundheitsförderung und Prävention: www.supro.at
- Österreichische Gesellschaft für Suizidprävention: www.suizidpraevention.at