Müssen bald alle Boote am Bodensee in die Waschanlage? “In Vorarlberg wäre eine Einführung grundsätzlich möglich”

Diskussion um Melde- und Reinigungspflicht für Boote nimmt Fahrt auf.
BRegenz Im Schweizer Kanton St. Gallen ist es seit dem 1. April 2025 Pflicht: Wer sein Boot in ein anderes Gewässer verlegen möchte, muss den Wechsel über eine elektronische Plattform melden und sein Boot bei einem autorisierten Betrieb reinigen lassen. Seit geraumer Zeit wird eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP) auch in der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK) diskutiert. Durch die Maßnahme sollen die Einschleppung und Verbreitung von invasiven Arten wie der Quaggamuschel verhindert werden. Bei der IBK-Herbstsitzung am Freitag in Stuttgart steht das Thema erneut auf der Agenda. Ob an diesem Tag auch eine Entscheidung fällt, ist offen. In Vorarlberg wäre eine Einführung rechtlich grundsätzlich möglich, stößt beim Land aber nicht auf ungeteilte Begeisterung.

Die Quaggamuschel kommt ursprünglich im Aralsee und im Schwarzmeerraum vor. Im Bodensee wurde das erste Exemplar im Mai 2016 von einem Taucher entdeckt. Seither breitet sich der Eindringling rasant aus. Studien zufolge leben mittlerweile in jedem Liter Wasser im Schnitt zwei Quaggamuschel-Larven. Die bis zu vier Zentimeter langen Muscheln, von denen sich pro Quadratmeter an die 4000 Stück ansiedeln können, verstopfen Rohre und Filteranlagen, befallen Boote und Stege und entziehen dem Bodensee massenhaft Algen, was zu einem Rückgang des Planktons und folglich der Fischbestände führt.

Die Einführung einer Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe wäre in Vorarlberg grundsätzlich durch Verordnung auf Grundlage des Naturschutzgesetzes möglich, teilt das Land auf Anfrage mit. Eine solche Maßnahme setze allerdings eine fundierte rechtliche und fachliche Begründung voraus, insbesondere im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit zur angestrebten Zielerreichung. “Nach derzeitiger Einschätzung fehlen jedoch wissenschaftliche Grundlagen, wie beispielsweise eine belastbare Wirkungsanalyse. Darüber hinaus haben Gespräche mit Hafenbetreibern ergeben, dass die für eine effektive Umsetzung notwendige Infrastruktur im Land Vorarlberg derzeit nicht vorhanden ist”, gibt man beim Land zu Bedenken.
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Baden-Württemberg befürworte die Einführung einer Schiffsmelde- und Reinigungspflicht am Bodensee grundsätzlich, teilte das Umweltministerium mit. “Allerdings bestehen noch viele offene Fragestellungen, die zunächst geklärt werden müssen.” Auch Naturschützer sind dafür. Es sei ein überfälliger Schritt, um weitere ökologische und wirtschaftliche Schäden in anderen Gewässern zu verhindern, sagt Alexandra Ickes, Artenschutzreferentin des Nabu-Landesverbands Baden-Württemberg. In der Schweiz besteht die Pflicht nicht nur im Kanton St. Gallen. Auch in den Zentralschweizer Kantonen sowie in den Kantonen Zürich, Glarus und Graubünden müssen Bootsbesitzer mit ihrem Boote vor einem Gewässerwechsel in die Waschanlage.