Sprachnachricht wurde Ex-Mann zum Verhängnis

Ex-Frau wüst beschimpft: 37-jähriger Türke wegen gefährlicher Drohung verurteilt.
Feldkirch Ein 37-jähriger Türke musste wegen gefährlicher Drohung gegen seine Ex-Frau vor Gericht. Er ist wegen psychischer Probleme im Krankenstand. Lange gab es ein hin und her, was der Vater von fünf Kindern deren Mutter an den Kopf geworfen hatte. Die Frau gab an, dass er ihr mit Erwürgen und Umbringen gedroht habe. Er verharmloste und beschönigte seine Äußerungen. Durch Zufall tauchte plötzlich eine Sprachaufzeichnung auf, von der niemand etwas wusste. Und diese hässlichen Äußerungen wurden dem Angeklagten, der seine Emotionen nicht unter Kontrolle hat, zum Verhängnis.
Frau belästigt
Im Oktober war die junge Frau abends aus. Als sie heimkam, bat sie den Ex-Mann die Wohnung zu verlassen, weil sie ihm nicht begegnen wollte. Sie wartete inzwischen vor dem Haus. Der Mann suchte aber offenbar nach einem Vorwand, mit seiner ehemaligen Gattin zu reden. Er behauptete, sein Taxi sei nicht gekommen und sie solle ihn nach Hause bringen. Dabei wohnt der Arbeitslose nicht einmal zwei Kilometer entfernt. Jedenfalls chauffierte ihn die Frau nicht nach Hause. Darauf hin rastete er aus und rief sie ununterbrochen an, dabei hinterließ er ihr auch mehrere Sprachnachrichten. Davon konnte allerdings nur eine gesichert werden.
Sprechende Lichtbildbeilage
Zur Verwunderung aller konnte aus der von der Polizei mitgeschickten „Lichtbildbeilage“ eine der Nachrichten abgehört werden. Richter Martin Mitteregger kam nur durch Zufall darauf, dass bei der Datei auch eine Tonaufzeichnung dabei war. Diese förderte hässliche Beschimpfungen und Drohungen zu Tage: „Schau mich an, Weib! Behandle mich als Mensch und sag mir nicht, ich soll mich verpissen! Ich reiß’ Dir Deine Vagina auf, Du Hurensohn. Ich scheiß’ Dir in den Mund und wenn ich Dich wo sehe, werde ich Dich erwürgen, Du Bastard!“ Der Angeklagte meint, dass ihn seine Ex-Frau „ohne Ende“ provoziert hat. Das hilft ihm auch nichts. Der fünffach Vorbestrafte wird zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.