Geistig beeinträchtigter Frau mit Säureattentat gedroht

VN / HEUTE • 11:28 Uhr
Gericht
Der Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Eckert

27-jähriger Türke am Landesgericht Feldkirch wegen schwerer Nötigung verurteilt.

Feldkirch Die 29-jährige Frau und Opfer des Angeklagten tut sich bei der Verhandlung schwer, vor Gericht auszusagen. “Sie ist keine Bilderbuchzeugin, das ist mir klar, aber das ist ihrer Beeinträchtigung geschuldet”, so ihre Rechtsanwältin Ariana Ettefagh. Behutsam wird die junge Frau, die für diese Welt zu gutgläubig und vertrauensselig ist, mehrfach und einfühlsam befragt. Sie ist ängstlich und schläft schlecht. Das Wesentliche bleibt bestehen und auch in ihrer Darstellung völlig glaubwürdig.

Einst ein Paar

Die Zeugin und der 27-jährige Türke waren ein Paar. Doch seine Eifersucht wurde zu einem immer größer werdenden Problem. Die Frau sollte mit keinen anderen Männern sprechen und sich schon gar nicht mit ihnen treffen. Was sonst passieren würde, schilderte er mit düsterem Anschauungsmaterial. Das gilt vor Gericht als versuchte schwere Nötigung.

Der Angeklagte zeigte seiner Freundin ein Foto, auf dem eine Sängerin zu sehen war. Ihr Gesicht war durch ein Säureattentat entstellt. “So wirst du auch aussehen, wenn ich dir Säure ins Gesicht geschüttet habe”, drohte er. Auch die Männer, mit denen sie sich trifft, würden so aussehen, schilderte der Beschuldigte. Die junge Frau fürchtete sich dementsprechend. Gegen den Mann wurde eine einstweilige Verfügung verhängt.

Doch da die Welt klein ist, treffen sich die beiden auch zufällig hin und wieder. Da das Opfer leicht zu manipulieren ist und offenbar auch irgendwie emotional an der Vergangenheit zu hängen scheint, lässt sie sich auch zu Dingen hinreißen, was für “Normale” nicht so leicht nachzuvollziehen ist.

Händchenhaltend eingekauft

So gibt sie zu, letzte Woche den Angeklagten in der Stadt getroffen zu haben. Sie hatte Zeit, er auch. Sie sprachen miteinander und gingen anschließend gemeinsam händchenhaltend im H&M bummeln. Als sie bei der Verhandlung danach gefragt wird, traut sie sich kaum zu antworten, sie hat das Gefühl, etwas falsch gemacht zu haben und blickt verzweifelt zu ihrer Mutter. Ob sie deshalb bestraft wird, will sie wissen. Als man sie beruhigt, gibt sie den Einkaufsbummel zu. “Sie geht mit jedem mit, der sie freundlich anspricht, und deshalb wird sie auch so leicht zum Opfer”, so Ettefagh. Insgesamt macht die Zeugin allerdings einen absolut glaubwürdigen Eindruck, so Richterin Franziska Klammer in ihrer Urteilsbegründung.

Mann bedroht

Dann gibt es da noch eine zweite Drohung des Angeklagten via Handy, dieses Mal allerdings gegenüber einem Mann, dem “anzünden und verbrennen” angedroht wurde. In Summe wird der Beschuldigte, der in Sachen “Drohungen gegenüber der Freundin” kein unbeschriebenes Blatt ist, zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten und zudem einer unbedingten Geldstrafe von 720 Euro verurteilt. Die junge Frau erhält hundert Euro Entschädigung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dem Mann wird nahegelegt, Abstand zu halten, unabhängig davon, ob die junge Frau allenfalls auf ihn zukommen sollte.