Lawinenabgang in Warth: Handelte der Skiführer grob fahrlässig?

Ein abgegangenes Schneebrett beschäftigt die Justiz schon zum dritten Mal.
Feldkirch Im Februar 2023 ging im freien Skigelände in Warth unterhalb des Warther Horns ein Schneebrett ab. Ausgelöst wurde es offenbar bei der Bergung von nicht detonierten Sprengladungen. Zuvor hatte der Hubschrauber am Morgen mehrere solcher Sprengladungen abgesetzt, die normalerweise mit kurzer Verzögerung explodieren. Davor wird das gefährdete Gebiet abgesperrt. Wenn eine solche Sprengkapsel nicht detoniert, muss sie nach einer gewissen Zeit geborgen werden. Das war auch damals der Fall. Laut Verteidiger Andreas Ermacora gibt es Zeugen, die bestätigen, dass sich im Gebiet unterhalb des Hubschraubers zum Zeitpunkt der Bergung niemand befand. Auch nicht die dreiköpfige Skigruppe mit dem heute 44-jährigen Skiführer und gelerntem Sprengmeister. Der bislang unbescholtene Mann ist seit sechzehn Jahren in der Lawinenkommission.
Dritter Anlauf
Das Verfahren ist zum dritten Mal beim Landesgericht Feldkirch. Einmal war die Oberbehörde mit der außergerichtlichen Lösung einer Diversion nicht einverstanden, dann kritisierte sie das Urteil, nun ist der Fall zum dritten Mal Gegenstand einer Strafverhandlung. Im Februar 2023 wurde ein 34-jähriger Mann der Gruppe 350 Meter weit mitgerissen und schwer verletzt. Somit stehen fahrlässige Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit im Raum. Die Anklagebehörde weist darauf hin, dass bekannt war, dass es „Blindgänger“ gab. Der Angeklagte war zuvor selbst mit im Hubschrauber. Er wusste auch, dass es anschließend eine Bergung geben musste. „Eine Bergung ist gleich einzustufen wie eine Sprengung“, weiß der Mann um die Gefahren. Doch er dachte, die Bergung sei bereits abgeschlossen.
Lift lief
Erstens sei der Lift unterhalb des Gebietes gelaufen, was für ihn ein Zeichen war, dass die Bergung der Blindgänger abgeschlossen war. Zweitens konnte er keinen Hubschrauber sehen oder hören. Ein Umstand, den Verteidiger Andreas Ermacora mittels weiterer Zeugen beweisen will. Und drittens war das Gebiet nicht abgesperrt, was ihn weiter in Sicherheit wog, in den freien Skiraum einzufahren. Die Lawinenwarnstufe schätzte der Sachverständige auf zwei bis drei ein. Nun werden weitere Zeugen einvernommen. Sechs Personen sollen noch gehört werden, dann hoffen alle Beteiligten auf ein Ende des Verfahrens. Der Prozess wurde auf Dezember vertagt.