So geht es mit der Verlegung der Bregenzer Stadtstraße weiter

Studienergebnisse liegen vor. Auch Radfahrer, Fußgänger und Busse sollen profitieren.
Bregenz Die Variante 4a soll es werden. Darauf haben sich ÖBB, Stadt und Land Ende April 2024 geeinigt. Die Variante beinhaltet, dass er neue Bregenzer Bahnhof inklusive Vorplatz und Fußgängerunterführung zum Festspielbezirk am bestehenden Standort gebaut wird und die Stadtstraße (L202) parallel zur Bahntrasse verlegt wird. Um unter anderem herauszufinden, ob und wie eine bahnparallele Verlegung überhaupt möglich ist, wurde vor knapp einem Jahr eine Studie zur Straßenraumgestaltung und eine Verkehrssimulation in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen nun vor. “Am kommenden Dienstag wird der Gesamtbericht dem Stadtrat und allen Ausschüssen präsentiert”, berichtet Bürgermeister Michael Ritsch.


Wie die Landesstraßenbauabteilung auf Anfrage mitteilt, sprechen die aktuellen Studienergebnisse für die grundsätzliche Machbarkeit einer bahnparallelen Verlegung der L202. Untersucht worden sei auch, wie die Mobilitätsbewegungen optimal gestaltet werden können. „Für Radfahrerinnen und Radfahrer entsteht ein durchgehender, bahnparalleler Radweg von der Quellenstraße bis zur Haltestelle Hafen. Dadurch wird die Fußgängerzone größtenteils vom Fahrradverkehr entlastet. Zudem wurde die Erschließung der einzelnen Quartiere sowie der ÖPNV-Knoten so durchdacht, dass sich Busverkehre und der motorisierte Individualverkehr so weit wie möglich nicht gegenseitig behindern. Es entsteht auch eine durchgängige Busspur vom Knoten L202/Mehrerauerstraße bis zur geplanten Mobilitätsdrehscheibe“, nennt das Land einige Details.

Wie es nach der Präsentation im Stadtrat weitergeht? Bis zum 1. Quartal 2026 soll ein straßenbauliches Vorprojekt ausgearbeitet werden, auf dessen Basis die neue Ampelkoordination aufgesetzt und mit dem Gesamtprojekt Bregenz-Mitte abgestimmt wird. Darauf aufbauend können laut den Angaben Gespräche mit den verschiedenen Grundeigentümern geführt und die für das Projekt notwendigen Grundstücksanpassungen geklärt werden. Die Landesstraßenbauabteilung ergänzt: “Anschließend sind die Kostenteilungsschlüssel für die Teilprojekte zu vereinbaren, und Infrastrukturprojekte wie Leitungsversorgungen und die Planung weiterer infrastruktureller Maßnahmen können in Angriff genommen werden.”
