Knallerei vor Silvester: Diese Strafen drohen für Feuerwerk abseits von Silvester

Vorarlberg / 14.12.2025 • 13:10 Uhr
Knallerei vor Silvester: Diese Strafen drohen für Feuerwerk abseits von Silvester
In den Wochen vor Silvester hört man Böller und Kleinfeuerwerk, kaum dass es dunkel wird. Legal ist das nicht. VN/Steurer

In den Abendstunden hört man immer wieder einen Knall, der den nahenden Jahreswechsel ankündigt. Dafür drohen jedoch Strafen.

Schwarzach Eigentlich ist der Advent eine ruhige Zeit. Doch blickt man in die Foren des Landes, sieht man: In Gemeinden vom Bodensee bis Arlberg klagen Anrainer über abendlichen Lärm in Form von Explosionsgeräuschen. Aufgrund der Beschwerden aus der Bevölkerung habe man die Patrouillentätigkeit in Uniform und Zivil verstärkt, betont die Polizei. Hinweise nimmt die Polizei jederzeit über den Notruf 133 entgegen. Der zwei Wochen vor Silvester naheliegende Verdacht: illegales Feuerwerk.

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Illegal, denn das Hantieren mit Feuerwerk ist an sich in Österreich nur sehr eingeschränkt erlaubt. Feuerwerk der Stufe F1 wie Tischfeuerwerk ist legal, für das Schießen von Feuerwerk der Stufe F2 benötigt es neben dem Mindestalter von 16 Jahren rund um das Jahr eine Ausnahmegenehmigung der Gemeinde. Jenes der Stufe F3 und höher verlangt außerdem entsprechende Ausbildungen. Dies gilt für das gesamte Ortsgebiet und damit auch für Privatpersonen – auch an Silvester. Daher ist es in vielen Gemeinden üblich, eben für den Jahreswechsel besagte Ausnahmegenehmigung zu erlassen.

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Rund um Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Kirchen und andere Gotteshäuser sowie Tierheimen und Tiergärten ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern grundsätzlich immer verboten. Dies gilt auch für größere Menschenansammlungen. Daran ändert auch eine Ausnahmegenehmigung des Bürgermeisters nichts.

Bei Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz drohen Strafen von bis zu 3600 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Wochen.

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