“Ich bin Löwe, ein Löwe kämpft” – Warum Peter Präsent sein Wohnrecht nicht hilft

Vorarlberg / 25.01.2026 • 07:00 Uhr
"Ich bin Löwe, ein Löwe kämpft" – Warum Peter Präsent sein Wohnrecht nicht hilft
Peter Präsent in seiner Küche. Jahrzehntelang lebte er hier mit seiner “Lady”. VN

Nicht verheiratet, im Testament erhielt er ein Wohngebrauchsrecht. Im Nachhinein hätte es der 77-jährige Lustenauer doch gern anders gehabt.

Darum geht’s:

  • Peter Präsent hat lebenslanges Wohnrecht im geerbten Haus.
  • Erbschaftsregelung beschränkt seine Flexibilität als Wohnberechtigter.
  • Rechtsanwälte betonen Flexibilität von Testamenten gegenüber Schenkungen.

Lustenau “Das ist meine letzte Chance. Ich kann ja nicht meine ganze Pension den Anwälten geben”, räumt Peter Präsent unumwunden ein. Der 77-Jährige sitzt am Küchentisch eines Einfamilienhauses in Lustenau. Das Haus gehörte seiner “Lady”, wie der gebürtige Steirer sie gern nennt. Geerbt haben aber andere.

"Ich bin Löwe, ein Löwe kämpft" – Warum Peter Präsent sein Wohnrecht nicht hilft
Präsent vor dem Haus. Seit dem Tod seiner “Lady” ist er Dauergast in “seinem” Haus.VN

2013 starb seine Lebensgefährtin, verheiratet waren sie nicht. “Ich hätte sie ja geheiratet, aber sie fürchtete, dass dies Einschnitte bei der Schweizer Pension mit sich gebracht hätte”, erklärt Präsent den Gedankengang der Lustenauer Grenzgängerin. Dann erbten die drei Neffen das Haus, Präsent wurde mit einem lebenslangen Wohnrecht bedacht. “Sie dachte, so wäre ich versorgt”, schließt der Senior. Inzwischen sieht er dies anders.

Kein Spielraum

Präsent würde sich gern verkleinern, das Haus verkaufen und mit einem bequemen Finanzpolster in eine Zwei-Zimmer-Wohnung ziehen. “Ich hätte gern eine junge Familie im Haus, sodass sie und ich zufrieden sind. Andere wären um so ein Haus froh”, ist er überzeugt. Die Neffen verkauften das mit dem lebenslangen Wohnrecht belastete Haus jedoch bereits 2015 um 120.000 Euro an Präsents Nachbarn. Ein Schnäppchen für den Nachbarn, ärgert sich der Senior.

"Ich bin Löwe, ein Löwe kämpft" – Warum Peter Präsent sein Wohnrecht nicht hilft
Das Haus gehörte Präsents “Lady”, dann den Neffen und nun dem Nachbarn. VN

Den Wert des Hauses schätzt er auf eine halbe Million Euro, mehr als genug für seine Überlegungen. Erbaut wurde es damals um etwa zwei Millionen Schilling. Heute wären das etwa 145.000 Euro, doch 1980 hatten die zwei Millionen Schilling dieselbe Kaufkraft wie heute 500.000 Euro. Hinnehmen will er dies nicht, das Verhältnis zum Nachbarn wurde durch die Besitzverhältnisse auch belastet. “Ich bin Löwe, ein Löwe kämpft”, lacht Präsent. Aber den Rechtsstreit vermag er als Pensionist nicht.

Alles eine Frage des Testaments

Die Aussichten als unverheirateter Lebensgefährte sind angesichts des Testaments auch wenig erfolgversprechend. Auf die Frage, ob es Alternativen zu dieser Situation gegeben hätte, verweist Rechtsanwalt Dominik Bischof von TWP auf das Testament. Statt ihm ein Wohngebrauchsrecht einzuräumen, hätte Präsents “Lady” ihn im Testament auch als Erben des Hauses eintragen können. “Der Vorteil eines Testaments ist die gegebene Flexibilität”, betont der Rechtsanwalt. “Im Gegensatz zur Schenkung zu Lebzeiten kann man es jederzeit ändern, sprich die Schenkung ist auch widerrufbar.”

"Ich bin Löwe, ein Löwe kämpft" – Warum Peter Präsent sein Wohnrecht nicht hilft
Rechtsanwalt Dominik Bischof betont, dass man im Testament auch Alternativen zum Wohngebrauchsrecht wählen kann. VN

Als Eigentümer des Hauses wäre auch Präsent jetzt flexibler. Da aber im Testament eben dezidiert ein Wohngebrauchsrecht festgelegt war, ist sein Spielraum sehr begrenzt. Nun hat er als Pfand nur besagtes Wohngebrauchsrecht. Wer ein lebenslanges Wohnrecht hat, kann darauf gegenüber den Erben, sprich Eigentümern, im gemeinsamen Einvernehmen vertraglich verzichten. Als Ablöse dürfte man dann mit einer fremdüblichen Miete bis zum statistisch erwartbaren Ableben rechnen. Dies mag für jemanden in seinen 40ern attraktiv sein, für einen Senior Ende 70 jedoch weniger.

Verhandlungssache Wohnrecht

Weiß man aber, dass der neue Eigentümer schon Pläne mit dem Haus hat und einen gewissen Zeitdruck, sieht es eventuell wieder anders aus. In einem solchen Fall könnte der Eigentümer eventuell willens sein, die durch den Verzicht auf das Wohnrecht gewonnene Planungssicherheit zu versilbern. Dies ist dann aber eine Frage der Verhandlungen. Denn ein Vertrag verlangt, dass sich beide Seiten einig werden.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.