Storno, Umbuchung, Abwarten: Was für geplante Osterreisen gilt

Die Lage im Nahen Osten sorgt vor den Osterferien für Verunsicherung – auch bei Vorarlberger Urlaubern. Was bei geplanten Reisen nach Dubai und in die Region gilt.
Schwarzach Die Osterferien stehen vor der Tür und viele Familien zählen bereits die Tage bis zum Abflug. Auch Amina Dagi wollte die freie Zeit unter der Sonne verbringen. Ihr Ziel: Dubai. Die Metropole am Golf gehört seit Jahren zum Fixpunkt im Reiseplan, mindestens zwei Mal im Jahr reist sie dorthin. “Wir hatten geplant, zu den Osterferien nach Dubai zu fliegen. Allerdings werden wir die Situation bis dorthin abwägen”, sagt die ehemalige Miss Austria.
Ob die Reise tatsächlich stattfindet, ist derzeit noch offen. Genauso wie bei vielen anderen Vorarlbergern. In den Reisebüros sind solche Sätze wegen der Lage rund um den Krieg im Nahen Osten derzeit öfter zu hören. Neben Dubai zählen rund um die Osterferien auch Ägypten, Zypern und die Türkei zu den beliebten Reisezielen der Vorarlberger. Die Entwicklungen in der Region werden daher aufmerksam verfolgt.

Für Ägypten, Zypern und die Türkei gilt aktuell keine Reisewarnung, Reisen in diese Länder sind daher problemlos möglich. Entsprechend greifen hier die üblichen Stornobedingungen. Für mehrere Länder im Nahen Osten – darunter die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar, Jordanien, Kuwait, Bahrain und Israel – hat das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten hingegen die höchste Reisewarnstufe ausgesprochen. Es kommt zu Flugstreichungen, Luftraumsperren und Flughafenschließungen.

Was das für bereits gebuchte Reisen bedeutet, hängt vor allem von der Art der Buchung ab, teilt die Arbeiterkammer mit. Bei einer Pauschalreise – also wenn Flug und Unterkunft gemeinsam gebucht wurden – ist in der Regel ein kostenloser Rücktritt oder eine Umbuchung möglich, wenn eine Reisewarnung der höchsten Stufe vorliegt. Ein bewaffneter Konflikt gilt rechtlich als “außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstand”. Wurde nur ein Flug gebucht, kommt es darauf an, ob dieser annulliert wird. Bei gestrichenen Flügen besteht Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder auf eine kostenlose Umbuchung. Findet der Flug planmäßig statt, gibt es kein automatisches kostenloses Rücktrittsrecht. Wer Hotel oder Unterkunft separat gebucht hat, hat laut Arbeiterkammer kein generelles Stornorecht allein aufgrund einer Reisewarnung. In diesem Fall gelten die jeweiligen Vertrags- und Stornobedingungen des Anbieters.

Für Pauschalreisen, die erst in mehreren Wochen oder Monaten stattfinden, gilt laut Europäischem Verbraucherzentrum (EVZ): Ein kostenloser Rücktritt ist nur möglich, wenn sich die Lage nach der Buchung unvorhersehbar und erheblich verschärft. Andernfalls können – je nach Vertrag – gestaffelte Stornogebühren bis zu 100 Prozent anfallen. Das EVZ rät daher, keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen und die weitere Entwicklung zu beobachten.
In den Reisebüros im Land laufen derzeit viele Beratungen. “Aktuell erhalten wir in unseren fünf Büros im Ländle viele Anfragen verunsicherter Kunden, die gerne wissen möchten, ob ihre Reise stattfinden wird”, sagt Simone Emlich, Büroleiterin von Herburger Reisen in der Filiale in Bregenz. Stornierungsanfragen habe es bislang keine gegeben. “Da wir in laufendem Kontakt mit Veranstaltern und Airlines stehen und ständig aktuelle Informationen erhalten, können wir besorgte Kunden beruhigen und für sie bestmögliche Lösungen finden, sollte ihre Reise betroffen sein”, sagt die Reiseexpertin.

Reisenden rät Emlich, sich jedenfalls vor der Abreise auf der Homepage des Außenministeriums über die aktuelle Lage im Urlaubsland zu informieren. “Sollte eine Reise mit Abreise in den nächsten Tagen gebucht sein, empfehlen wir, sich mit dem jeweiligen Reisebüro bzw. Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen.” Wer über ein Reisebüro gebucht habe, müsse sich zudem nicht selbst um mögliche Umbuchungen oder aktuelle Informationen kümmern.

Wer bei den Osterferien auf Nummer sicher gehen möchte, dem empfiehlt Emlich, auf Alternativen auszuweichen – etwa Pauschalreisen auf die Kanarischen Inseln oder nach Madeira, Reisen nach Spanien oder Italien sowie Städtereisen nach Mailand, Rom, Barcelona, Lissabon oder Stockholm. Auch Busreisen, etwa in die Toskana, würden vermehrt nachgefragt.