Buchhalter versuchte 99.000 Euro abzuzweigen

Gewalt und Verbrechen / 19.03.2026 • 17:04 Uhr
Rauch2026(31).png
Verteidiger Martin Trefalt vertritt den angeklagten Buchhalter. Christiane Eckert

In nur zehn Tagen sollte immenser Betrag auf seinem litauischen Konto landen.

Feldkirch Der 28-jährige einstige Angestellte und Abteilungsleiter der Buchhaltung sitzt erstmals auf der Anklagebank. Er war in einer Unterländer Firma unter anderem für Bilanzierung, Buchhaltung und Lohnverrechnung zuständig. Die GmbH hat einige Hundert Angestellte. Dem Mann werden mehrere Malversationen vorgeworfen. Insgesamt geht es um drei Punkte. Um eine selbst genehmigte Gehaltserhöhung in Höhe von insgesamt 3600 Euro. Zweitens um zu Unrecht verrechnete und ausbezahlte Überstunden in Höhe von rund 36.000 Euro und drittens um den Versuch, Gelder abzuzweigen. Nur bezüglich Letzterem zeigt sich der Angeklagte geständig, bezüglich der anderen Punkte will der Richter noch einen externen Buchhalter hören, bevor er zu einem Urteil kommt.

Ein Versehen

Was die Gehaltserhöhung betrifft, gibt der Angeklagte an, er habe vier Monate lang nicht bemerkt, dass sich sein Einkommen jeweils um 400 Euro erhöhte. Wie das passieren konnte, kann er sich nicht erklären. Der Geschäftsführer der Firma sagt aus, dass eine Erhöhung selbstverständlich mit ihm zu besprechen gewesen wäre. Und rückwirkend habe es in seinem Betrieb niemals eine Erhöhung gegeben. Was die Überstunden betrifft, fällt auf, dass es in der betreffenden Zeit Kurzarbeit und eine Überstundensperre gab und dass nichts anderes vereinbart war. „Wir haben geschätzt rund 1000 eigenhändige Änderungen durch den Angeklagten festgestellt“, so der ehemalige Produktionsleiter. Als die Unregelmäßigkeiten aufflogen, stellte der Geschäftsführer den Buchhalter zur Rede. Dieser willigte ein, 20.000 Euro zurückzuzahlen. Ob Missverständnis, Tippfehler oder andere Gründe vorlagen, blieb offen. Man einigte sich auf eine Rückzahlung und die Übergabe an einen externen Buchhalter.

Homeoffice fraglich

Der Angeklagte sagt, er habe für Behördengänge und im Homeoffice etliche Überstunden angesammelt. „Mein Mandant fasste oft mehrere Tage zusammen, weil ihm dies übersichtlicher schien“, so Verteidiger Martin Trefalt. In Sachen Homeoffice schildert der Geschäftsführer eine völlig andere Situation: „Wir waren bei der Finanz- und Buchhaltungsabteilung immer konservativ und hätten in diesen Bereichen Homeoffice nicht genehmigt. Allein aus Sicherheitsgründen. Wir bevorzugten jahrzehntelang immer eine Insellösung. Homeoffice wäre in diesen Bereichen ein ‚no go‘ gewesen“, so der Geschäftsführer. Ein anderer Zeuge gibt an, dass es aus Sicherheitsgründen auch technisch nicht möglich wäre, von zu Hause aus zu arbeiten. Nun soll ein externer Buchhalter gehört werden, um zu beurteilen, was es mit Überstunden und Gehaltserhöhung auf sich hat. Verurteilt wird der Mann vorläufig nur wegen eines Vorwurfs. Hierzu ist der Angeklagte geständig. Er änderte bei Ausgangsrechnungen an Firmen kurzerhand die IBAN und so wäre das Geld auf seinem privaten Konto in Litauen gelandet. Hier blieb die Tat beim Versuch. Wäre sie geglückt, hätten dem Dienstgeber 99.000 Euro gefehlt.  Für diese Untreue werden fünf Monate bedingte Haft und 5100 Euro Geldstrafe ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.