Bundesländer machen um Tierversuche ein großes Geheimnis

Selbst mit dem Informationsfreiheitsgesetz ist nicht herauszufinden, ob in einem Bezirk Tierversuche stattfinden oder nicht, muss der Verein gegen Tierfabriken feststellen.
Bregenz Der Verein gegen Tierfabriken (VgT) kann auch über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nicht erfahren, in welchen Bezirken seit 2012 Tierversuche genehmigt wurden. Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat die Beschwerde der Tierschutzorganisation gegen eine Antwort der Landesregierung abgewiesen.
Anfrage an alle Bundesländer
Auslöser war ein Antrag des Vereins vom September 2025. Darin verlangte er unter anderem Zahlen zu Anträgen, Ablehnungen, Tierarten, betroffenen Bezirken und Einrichtungen. “Wir haben allen neun Bundesländern dieselbe Anfrage gestellt”, erklärt Obmann Martin Balluch. Die Antwort war offensichtlich abgesprochen, schließlich kam aus allen Ländern die wortgleiche Antwort. Darin wurde auf bestehende Statistiken und Datenbanken hingewiesen. “Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, ob und wie viele Anträge abgelehnt wurden”, erklärt Balluch. “Unser Verdacht ist, dass einfach alles genehmigt wird, ohne wirkliche Kontrolle.” Die Statistik gibt nicht aus, in welchen Bundesländern die Versuche stattfanden. Auch die Auskunft, in welchen Bezirken oder Einrichtungen die Versuche stattfinden, wurde verweigert. Dagegen erhob der Verein Beschwerde.
Persönlichkeitsrechte überwiegen
Der Verein hatte eingewandt, er brauche als “watch dog” die Angaben, um Transparenz zu schaffen und eine öffentliche Debatte über Tierversuche zu ermöglichen. Das Gericht räumte zwar das öffentliche Interesse ein. Im konkreten Fall sah es aber dennoch die Schutzinteressen der betroffenen Einrichtungen und Beschäftigten als stärker an. Es verwies unter anderem auf mögliche Anfeindungen, Stigmatisierung und Nachteile für Forschungseinrichtungen.
Keine Anzeigen nach dem Tierversuchsgesetz
Für den VgT ein Rückschlag. “Wir haben ansonsten mit dem IFG gute Erfahrungen gemacht”, betont Balluch. So beantworteten die Bezirkshauptmannschaften eine andere Anfrage durchaus, wenn auch hier der Interpretationsspielraum groß ist: “Aus den vier Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften erhielten wir die Auskunft, dass es keine Anzeigen eines Verdachts auf Übertretung des Tierschutzgesetzes gab”, berichtet Balluch.
Dies kann jedoch bedeuten, dass es entweder keine Tierversuche gibt, diese ohne Beanstandungen durchgeführt werden oder dass keine Kontrollen stattfanden. “Wir werden auf jeden Fall nicht aufhören, Fragen zu stellen.”