Entscheidung der Staatsanwaltschaft in der Zipfelbob-Affäre

Die Zipfelbob-Affäre in Oberlech kommt nach zwei Jahren zu einem vorläufigen rechtlichen Ende – wäre da nicht eine Berufung.
Lech Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat die Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Bergbahn Lech-Oberlech eingestellt. Ihnen war vorgeworfen worden, über Jahre Einnahmen aus dem Verleih von Zipfelbobs veruntreut zu haben.
Schaden versus Trinkgeldersatz
Necip Lucian, seit Dezember 2022 Geschäftsführer und seit November 2015 Prokurist der Bergbahn Lech-Oberlech, trat im Frühjahr 2024 an die Öffentlichkeit: Zwölf ehemalige und bestehende Mitarbeitende hätten über Jahre beim Verleih von Zipfelbobs für die betriebseigene Rodelbahn in die eigene Tasche gewirtschaftet. Hochgerechnet auf zehn Jahre dürfte der Gesellschaft damit ein Schaden von rund 370.000 Euro netto entstanden sein. Sowohl das Finanzamt als auch die Staatsanwaltschaft Feldkirch wurden daher von der Gesellschaft über diesen Sachverhalt informiert, heißt es.
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Dies ließ das Personal nicht auf sich sitzen: Die Geschäftsführung habe ihnen dies seit über 40 Jahren als Trinkgeldersatz genehmigt, viele Zipfelbobs wurden vom Personal angeschafft. Sie sehen sich als Bauernopfer in Streitigkeiten innerhalb der Eigentümerstruktur, bestehend aus mehreren Lecher Familienbetrieben und dem Land Vorarlberg. Recherchen der VN deuteten darauf hin, dass die Praktiken zumindest Teilen der Eigentümer und des Managements bekannt gewesen sein dürften. Und nicht nur in Lech wunderte man sich, warum man den Skandal medienwirksam an die Öffentlichkeit trug.
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Ermittlungen eingestellt
Zwei Jahre später liegt das Ergebnis der Staatsanwaltschaft vor: Das Verfahren wird eingestellt, erläutern die Ermittler auf insgesamt 15 Seiten. “Sie hat im Wesentlichen festgestellt, dass die Darstellung der Beschuldigten bei realistischer Betrachtung nachvollziehbar ist”, betonen die Verteidiger der Beschuldigten, Franz Josef Giesinger und Stefan Müller. Auch mehrere Wechsel in der Geschäftsführung hätten an der Duldung nichts geändert. Die Conclusio laut den Verteidigern: Den Bergbahnen ging es immer nur um die Umsätze der Bergbahn selbst, die auch aufgrund der Rodelbahn entstanden sind. Der Verleih der Zipfelbobs sei nie relevant gewesen.
Die nun eingestellten Ermittlungen hatten sich über rund zwei Jahre gezogen. Die Anwälte betonen, dass diese für die Betroffenen Kosten, Ärger, ein belastetes Betriebsklima und den Verlust der Anstellung mit sich brachten. Die Art und Ergebnisse der internen Interviews der Geschäftsführung, die eher an Verhöre erinnert hätten, wurden in der Erklärung der Staatsanwaltschaft ebenfalls kritisiert.
Berufung
Die Bergbahn Lech-Oberlech sieht das letzte Wort nicht gesprochen: “Die Gesellschaft nimmt die Einstellung zur Kenntnis, aber die Eigentümer haben entschieden, dagegen Rechtsmittel einzulegen”, erklärt Geschäftsführer Necip Lucian. Bestätigt sieht sich die Geschäftsführung von der Finanz, die von den Beschuldigten hohe Steuernachzahlungen auf die Verleiherlöse fordert. Schließlich wurden durch die Praxis der Angestellten dem Staat jahrelang Umsatz- und Einkommenssteuern vorenthalten.

Außerdem habe die Umstellung von Bar- auf Kartenzahlung nicht nur die Umsätze beim Bobverleih vervierzigfacht, sondern auch bei den Kartenverkäufen in die Höhe schnellen lassen – ein weiterer Hinweis auf interne Unregelmäßigkeiten für das Team rund um Lucian. Dieser sieht die Vergangenheit aufgearbeitet, etwaige Fehltritte Einzelner habe man hinter sich gelassen.
Zivilprozesse
Vor Gericht sieht man sich auch trotz der Einstellung durch die Staatsanwaltschaft, wenn auch in Zivilprozessen: Die Bergbahnen fordern von den Mitarbeitern Schadenersatz, diese wiederum von den Bergbahnen ihre Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und Kostenersatz.