Bauernhaus in besonderer Lage vor Zwangsversteigerung

Vorarlberg / 07.04.2026 • 15:45 Uhr
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In Dornbirn steht ein Bauernhaus mit umgebautem Stall vor der Zwangsversteigerung.

Dornbirn In Dornbirn wird Anfang Mai eine Liegenschaft im Rahmen einer Zwangsversteigerung angeboten. Konkret handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus in erhöhter Lage im Gebiet Hauat 1. Der Versteigerungstermin ist für den 6. Mai 2026 um 9.30 Uhr am Bezirksgericht Dornbirn angesetzt. Der Schätzwert der Immobilie liegt bei 898.170 Euro, das geringste Gebot beträgt 449.085 Euro.

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Das Objekt befindet sich auf einem rund 768 Quadratmeter großen Grundstück im als Wohngebiet gewidmeten Bereich. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein dreigeschossiges Wohnhaus, das ursprünglich als Bauernhaus mit Stall genutzt wurde.

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Heute umfasst die Liegenschaft insgesamt vier Wohneinheiten, die jedoch nicht parifiziert sind. Eine Wohnung befindet sich im ursprünglichen Bauernhaus, drei weitere wurden im Jahr 2016 im ehemaligen Stall- beziehungsweise Tennengebäude errichtet. Zusätzlich gehören vier Außenabstellplätze, ein Technikraum sowie weitere Nebenräume wie Keller und Dachboden zur Liegenschaft.

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Laut Gutachten werden die Wohnungen derzeit offenkundig als Ferienunterkünfte genutzt. Eine entsprechende Bewilligung der Stadt Dornbirn liegt dafür allerdings nicht vor.

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Explizit wird darauf hingewiesen, dass eine Nutzung als Ferienwohnungen oder für Kurzzeitvermietung unzulässig ist. Zudem dürften die Einheiten derzeit nicht dauerhaft bewohnt sein.

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Wer an der Versteigerung teilnehmen möchte, muss ein sogenanntes Vadium in Höhe von 89.817 Euro hinterlegen. Die Versteigerung findet im Verhandlungssaal 28/II des Bezirksgerichts Dornbirn in der Kapuzinergasse 12 statt. Eine Besichtigung der Liegenschaft (Hauat 1) ist am 21. April 2026 um 9 Uhr möglich.

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Neben dem Gebäude selbst wird auch Zubehör wie Einbauküchen und Badezimmereinrichtungen mitversteigert. Deren Gesamtwert wird mit rund 3.400 Euro beziffert.

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Die Kombination aus Lage, Grundstücksgröße und vorhandener Bausubstanz könnte die Immobilie für Investoren interessant machen. Gleichzeitig bestehen durch die fehlende Parifizierung sowie die unzulässige Nutzung als Ferienwohnungen rechtliche Einschränkungen, die bei einer möglichen Verwertung zu berücksichtigen sind.